Freistellung gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX
Verfasst: Mittwoch 2. August 2017, 08:26
Ich bin in einer Verwaltung beschäftigt, die neben Verwaltungsstellen, Regionaldirektionen und Direktionsstellen haben. An den Verwaltungsstellen gibt es Vertrauenspersonen der SBV. Aufgebaut ist die Vertretung der SBV analog der Personalvertretung, also dreistufig. Vertrauensperson - Verwaltungsstellen wie örtlicher Personalrat - Regionaldirektionen wie Gesamtpersonalrat und Hauptschwerbehindertenvertretung wie Hauptpersonalrat.
Insgesamt hat die gesamte Verwaltung mehr als 100 Schwerbehinderte Mitarbeiter, worauf ich als Hauptschwerbehindertenvertreterin einen Antrag auf vollständige Freistellung stellte. Dieser wurde mir nunmehr abgelehnt mit der Begründung, dass ich weder als Vertrauensperson meiner Verwaltung noch auf Regionaldirektionsebene mehr als 100 Schwerbehinderte zu betreuen habe. Die Arbeit als Hauptschwerbehindertenvertreterin ist nicht ersichtlich und müsste weiter begründet werden.
Nunmehr meine Frage: Worauf bezieht sich die Formulierung im Satz 2: "in Betrieben und Dienststellen". lohnt es sich weiterhin mit der Geschäftsführung zu streiten?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Insgesamt hat die gesamte Verwaltung mehr als 100 Schwerbehinderte Mitarbeiter, worauf ich als Hauptschwerbehindertenvertreterin einen Antrag auf vollständige Freistellung stellte. Dieser wurde mir nunmehr abgelehnt mit der Begründung, dass ich weder als Vertrauensperson meiner Verwaltung noch auf Regionaldirektionsebene mehr als 100 Schwerbehinderte zu betreuen habe. Die Arbeit als Hauptschwerbehindertenvertreterin ist nicht ersichtlich und müsste weiter begründet werden.
Nunmehr meine Frage: Worauf bezieht sich die Formulierung im Satz 2: "in Betrieben und Dienststellen". lohnt es sich weiterhin mit der Geschäftsführung zu streiten?
Vielen Dank für eure Erfahrungen!