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Home Office

Verfasst: Freitag 21. Juli 2017, 09:17
von akc-sbv
Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage, die nicht einfach ist.
Unser AG hat für unsere Kollegen die Möglichkeit geschaffen, um im Home Office zu arbeiten. Hierzu gibt es auch eine BV in unserm Unternehmen. Nun hat der AG einer Kollegin den Home Arbeitsplatz vorübergehend stillgelegt, da die Performence der Kollegin nicht mehr stimmt. Dazu hat der AG lt. BV das Recht. Ist die Performence wieder ok, kann der AG wieder in das Home Office wechseln. Die Kollegin hat angeboten, 3 Tage in der Woche in das Büro bis 15:00 Uhr zu kommen, um sich schulen zulassen, danach nach Hause zu fahren und nach 3 Stunden Splitting die Restarbeitszeit von zu Hause zu arbeiten. d.h. sie ist 6 h Stunden im Büro und arbeitet die restlichen 2 Stunden zu Hause. Sie hat eine Gleichstellung aufgrund eines Wirbelsäulenschadens. Der AG möchte aber, dass sie 4 Tage in das Büro kommt und ihre kompletten 8 Stunden im Büro anwesend ist. Nun kommt der Punkt. Sie verweist darauf, dass Ihr ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Büro nicht zur Verfügung steht. Das ist aber nicht so. Sie hat die selben Möglichkeiten wie zu Hause. Sie kann ihren Dienst splitten, um Ihre Wirbelsäule zu entlasten. Sie gibt an, dass Sie es nicht schafft, jeden Tag 2 Stunden mit dem Auto zu fahren ( 1h hin+1h zurück ), sie kann Ihre Physio Termine nicht mehr wahrnehmen, da diese bei Ihr zu Hause sind und nicht am Ort der Arbeit. Nun ist es soweit gekommen, dass sie dieses vor Gericht einklagen will. Ich soll jetzt etwas schreiben, so dass sie dem AG nachweisen kann, dass der Arbeitsplatz nicht leidensgerecht ist. Was kann ich tun ? Ich sitze etwas in der Zwickmühle. Auf der einen Seite möchte ich ihr helfen, auf der anderen Seite sind im Büro die Voraussetzungen gleich. Ich danke für die Hilfe.

AW: Home Office

Verfasst: Freitag 21. Juli 2017, 09:33
von Ulrich.Römer
Hallo akc-sbv,
als Schwerbehindertenvertretung haben Sie die Aufgabe die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Sie bieten dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellen ihre Kenntnisse zur Verfügung, schalten sich bei Schwierigkeiten ein und vertreten die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennen und im Auge behalten, um so Probleme rechtzeitig zu erkennen. Außerdem müssen sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.

Es gehört nicht zu Ihren Aufgaben vor Gericht verwertbare Gutachten über Arbeitsplätze zu erstellen. Vermutlich haben Sie dafür auch gar nicht die fachliche Qualifikation. Bei dem geschilderten Sachverhalt halte ich es für zielführender das Integrationsamt im Rahmen der Prävention einzuschalten. Bei Bedarf kann der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes den Arbeitsplatz besichtigen und geeignete Maßnahmen vorschlagen. Den Kontakt zum Integrationsamt können Sie als SBV, der Arbeitgeber oder auch die Betroffene selbst herstellen.

AW: Home Office

Verfasst: Freitag 21. Juli 2017, 09:53
von akc-sbv
Vielen Dank für die Information. Meine Ansprechpartnerin beim Integrationsamt ist aktuell nicht im Hause, so dass ich dies erst zum späteren Zeitpunkt klären kann. Und die Stilllegung des Home Office Platzes ist auch ohne eine Vorwarnung gekommen, so dass ich im Vorfeld reagieren konnte. Deshalb hatte ich gedacht, ich schreibe mal in dieses Forum.
Das ich als SBV Aufgaben habe, dass weiß ich. Da brauche ich keine Erklärung.

AW: Home Office

Verfasst: Freitag 21. Juli 2017, 10:01
von Ulrich.Römer
Sorry, sollte keine oberlehrerhafte Belehrung sein. :?
Ich finde es wichtig, dass man sich als SBV nicht "vor den Karren" spannen lässt und vermeintliche Ansprüche ohne weitere fachliche Prüfung blind unterstützt.

AW: Home Office

Verfasst: Sonntag 23. Juli 2017, 19:45
von valentin
Hallo,
Sie hat eine Gleichstellung aufgrund eines Wirbelsäulenschadens.
Bedeutet, dass die Behinderung nicht besonders beeinträchtigend ist, denn sonst gäbe es wohl einen höheren GdB.
Sie gibt an, dass Sie es nicht schafft, jeden Tag 2 Stunden mit dem Auto zu fahren ( 1h hin+1h zurück )
Also, bei einem GdB 30 und einer Gleichstellung kann dieses nicht auf die Behinderung zurückgeführt werden. Es bleibt also nur, sie will die Fahrzeit welche andere Koll ggf auch haben sich sparen und es bei den Terminen einfacher haben was aber bei 4 Tage Woche auch machbar sein müsste.

Also, hier würde ich mich als SBV zurückhalten besonders wenn ich als SBV glaube, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht ist. Dieses auch um kein Unverständnis bei Nichtbehinderten Koll. zu wecken.