Home Office
Verfasst: Freitag 21. Juli 2017, 09:17
Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage, die nicht einfach ist.
Unser AG hat für unsere Kollegen die Möglichkeit geschaffen, um im Home Office zu arbeiten. Hierzu gibt es auch eine BV in unserm Unternehmen. Nun hat der AG einer Kollegin den Home Arbeitsplatz vorübergehend stillgelegt, da die Performence der Kollegin nicht mehr stimmt. Dazu hat der AG lt. BV das Recht. Ist die Performence wieder ok, kann der AG wieder in das Home Office wechseln. Die Kollegin hat angeboten, 3 Tage in der Woche in das Büro bis 15:00 Uhr zu kommen, um sich schulen zulassen, danach nach Hause zu fahren und nach 3 Stunden Splitting die Restarbeitszeit von zu Hause zu arbeiten. d.h. sie ist 6 h Stunden im Büro und arbeitet die restlichen 2 Stunden zu Hause. Sie hat eine Gleichstellung aufgrund eines Wirbelsäulenschadens. Der AG möchte aber, dass sie 4 Tage in das Büro kommt und ihre kompletten 8 Stunden im Büro anwesend ist. Nun kommt der Punkt. Sie verweist darauf, dass Ihr ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Büro nicht zur Verfügung steht. Das ist aber nicht so. Sie hat die selben Möglichkeiten wie zu Hause. Sie kann ihren Dienst splitten, um Ihre Wirbelsäule zu entlasten. Sie gibt an, dass Sie es nicht schafft, jeden Tag 2 Stunden mit dem Auto zu fahren ( 1h hin+1h zurück ), sie kann Ihre Physio Termine nicht mehr wahrnehmen, da diese bei Ihr zu Hause sind und nicht am Ort der Arbeit. Nun ist es soweit gekommen, dass sie dieses vor Gericht einklagen will. Ich soll jetzt etwas schreiben, so dass sie dem AG nachweisen kann, dass der Arbeitsplatz nicht leidensgerecht ist. Was kann ich tun ? Ich sitze etwas in der Zwickmühle. Auf der einen Seite möchte ich ihr helfen, auf der anderen Seite sind im Büro die Voraussetzungen gleich. Ich danke für die Hilfe.
ich habe eine Frage, die nicht einfach ist.
Unser AG hat für unsere Kollegen die Möglichkeit geschaffen, um im Home Office zu arbeiten. Hierzu gibt es auch eine BV in unserm Unternehmen. Nun hat der AG einer Kollegin den Home Arbeitsplatz vorübergehend stillgelegt, da die Performence der Kollegin nicht mehr stimmt. Dazu hat der AG lt. BV das Recht. Ist die Performence wieder ok, kann der AG wieder in das Home Office wechseln. Die Kollegin hat angeboten, 3 Tage in der Woche in das Büro bis 15:00 Uhr zu kommen, um sich schulen zulassen, danach nach Hause zu fahren und nach 3 Stunden Splitting die Restarbeitszeit von zu Hause zu arbeiten. d.h. sie ist 6 h Stunden im Büro und arbeitet die restlichen 2 Stunden zu Hause. Sie hat eine Gleichstellung aufgrund eines Wirbelsäulenschadens. Der AG möchte aber, dass sie 4 Tage in das Büro kommt und ihre kompletten 8 Stunden im Büro anwesend ist. Nun kommt der Punkt. Sie verweist darauf, dass Ihr ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Büro nicht zur Verfügung steht. Das ist aber nicht so. Sie hat die selben Möglichkeiten wie zu Hause. Sie kann ihren Dienst splitten, um Ihre Wirbelsäule zu entlasten. Sie gibt an, dass Sie es nicht schafft, jeden Tag 2 Stunden mit dem Auto zu fahren ( 1h hin+1h zurück ), sie kann Ihre Physio Termine nicht mehr wahrnehmen, da diese bei Ihr zu Hause sind und nicht am Ort der Arbeit. Nun ist es soweit gekommen, dass sie dieses vor Gericht einklagen will. Ich soll jetzt etwas schreiben, so dass sie dem AG nachweisen kann, dass der Arbeitsplatz nicht leidensgerecht ist. Was kann ich tun ? Ich sitze etwas in der Zwickmühle. Auf der einen Seite möchte ich ihr helfen, auf der anderen Seite sind im Büro die Voraussetzungen gleich. Ich danke für die Hilfe.