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SGB XI § 81 RN4

Verfasst: Freitag 14. Juli 2017, 13:53
von Kaya
Hallo Zusammen

Im SGB XI § 81 RN4 sind die Rechte und Ansprüche Schwerbehinderter Menschen gegen ihren AG geregelt.

Welche wasserdichten rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, wenn der AG sich trotz regem Schriftverkehr weigert, Hilfsmittel, welche durch das Integrationsamt schon bewilligt waren zu besorgen. Dieser Hinhaltetaktik muss man doch irgend etwas entgegensetzen können. Für Ratschläge wäre ich Euch dankbar. Gruß Kaya

AW: SGB XI § 81 RN4

Verfasst: Freitag 14. Juli 2017, 15:15
von albarracin_01
Hallo,

zuerst einmal
SGB XI § 81 RN4
heißt die korrekte Zitierweise: § 81 Abs. 4 SGB IX

Ansprüche auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz können grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.

AW: SGB XI § 81 RN4

Verfasst: Freitag 14. Juli 2017, 23:36
von valentin
Hallo,
Ansprüche auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz können grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht eingeklagt werden.
aber NUR von dem betroffenen Schwerbehinderten selbst, nicht von der SBV. Also AN muss klagen!

AW: SGB XI § 81 RN4

Verfasst: Montag 17. Juli 2017, 09:43
von Kaya
Danke für Eure schnelle Hilfe.
Habe es weitergeleitet an den betreffenden Kollegen. Schöne Woche