SGB XI § 81 RN4
Verfasst: Freitag 14. Juli 2017, 13:53
Hallo Zusammen
Im SGB XI § 81 RN4 sind die Rechte und Ansprüche Schwerbehinderter Menschen gegen ihren AG geregelt.
Welche wasserdichten rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, wenn der AG sich trotz regem Schriftverkehr weigert, Hilfsmittel, welche durch das Integrationsamt schon bewilligt waren zu besorgen. Dieser Hinhaltetaktik muss man doch irgend etwas entgegensetzen können. Für Ratschläge wäre ich Euch dankbar. Gruß Kaya
Im SGB XI § 81 RN4 sind die Rechte und Ansprüche Schwerbehinderter Menschen gegen ihren AG geregelt.
Welche wasserdichten rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, wenn der AG sich trotz regem Schriftverkehr weigert, Hilfsmittel, welche durch das Integrationsamt schon bewilligt waren zu besorgen. Dieser Hinhaltetaktik muss man doch irgend etwas entgegensetzen können. Für Ratschläge wäre ich Euch dankbar. Gruß Kaya