Neu erschienen: ZB 2-2017

Antworten
elly.lämmlen

Neu erschienen: ZB 2-2017

Beitrag von elly.lämmlen »

Bild
Prävention und besonderer Kündigungsschutz wirken: Tausende Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen werden dadurch Jahr für Jahr gesichert.

Trotz aller Erfolge sehen einige Arbeitgeber die gesetzliche Vorgabe zum Kündigungsschutz kritisch: „Das ist ein Einstellungshemmnis!“ oder „Schwerbehinderte Mitarbeiter werden wir doch nicht mehr los“ – solche Bedenken hören die Integrationsämter immer wieder.

Die aktuelle Ausgabe der ZB erklärt, warum diese Vorbehalte unbegründet sind und – mehr noch – wieso der Kündigungsschutz eine wichtige präventive Aufgabe hat.

Hierbei spielt auch die Schwerbehindertenvertretung eine bedeutende Rolle. Das Bundesteilhabegesetz hat ihre Position noch einmal gestärkt.

Viel Spaß beim Lesen!

Ihre ZB-Redaktion
Antworten