BEM-Gespräch Einladung trotz Kündigung des Arbeitnehmers?
Verfasst: Montag 26. Juni 2017, 13:10
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. So wie
ich es verstanden habe, ist der Arbeitgeber verpflichtet ein BEM Gespräch
anzubieten, wenn sein Mitarbeiter länger als 6 Wochen im Jahr krank ist.
Nun stellt sich meine Frage, muss der Arbeitgeber immer noch ein BEM
Gespräch anbieten, auch wenn der Arbeitnehmer kurz nach den 6 Wochen
kündigt? Also nehmen wir an, der Arbeitnehmer ist 6 Wochen lang z.B. am Stück krank und
kündigt in der 7. Woche das Arbeitsverhältnis.
Falls ja, gibt es Fristen, bis wann man spätestens ein BEM Gespräch anbieten muss nach der
Kündigung des Arbeitnehmers? Muss man das BEM Gespräch noch während der
Kündigungsfrist durchführen?
Ich habe leider zu diesem Fall, nichts gefunden bei meinen Recherchen.
Ich würde mich um zahlreiche Antworten freuen.
ich hätte eine Frage zu dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. So wie
ich es verstanden habe, ist der Arbeitgeber verpflichtet ein BEM Gespräch
anzubieten, wenn sein Mitarbeiter länger als 6 Wochen im Jahr krank ist.
Nun stellt sich meine Frage, muss der Arbeitgeber immer noch ein BEM
Gespräch anbieten, auch wenn der Arbeitnehmer kurz nach den 6 Wochen
kündigt? Also nehmen wir an, der Arbeitnehmer ist 6 Wochen lang z.B. am Stück krank und
kündigt in der 7. Woche das Arbeitsverhältnis.
Falls ja, gibt es Fristen, bis wann man spätestens ein BEM Gespräch anbieten muss nach der
Kündigung des Arbeitnehmers? Muss man das BEM Gespräch noch während der
Kündigungsfrist durchführen?
Ich habe leider zu diesem Fall, nichts gefunden bei meinen Recherchen.
Ich würde mich um zahlreiche Antworten freuen.