Rückwirkende Geltendmachung von Zusatzurlaub
Verfasst: Freitag 23. Juni 2017, 09:16
Guten Morgen,
ein Bekannter hat vor kurzem einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, dem mit einem GdB von 50 rückwirkend für 2016 stattgegeben wurde.
Daraufhin hat er die Schwerbehindertenvertretung seiner Firma informiert und die fünf Tage Zusatzurlaub rückwirkend für 2016 geltend gemacht.
Die Schwerbehindertenvertretung - die sich nach eigenen Angaben sehr gut auskennt - hat ihm erklärt, dass daß jetzt nicht mehr möglich sei, weil er diesen Zusatzurlaub gleichzeitig mit seinem Antrag auf Schwerbehinderung hätte geltend machen müssen.
Irre ich mich, oder sagt sie ihm da etwas falsches?
Auf der Seite des Integrationsamtes steht zu diesem Thema folgendes:
Entstehung und Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub: Das Anrecht auf den Zusatzurlaub entsteht ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung. Das Vorliegen der Schwerbehinderung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jedoch durch den Schwerbehindertenausweis nachweisen. Wenn das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde über einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung nicht im Jahr der Antragstellung entscheidet, kann der Anspruch auf Zusatzurlaub für dieses Jahr nur dadurch gesichert werden, dass der Arbeitnehmer die Gewährung des Zusatzurlaubs von seinem Arbeitgeber ausdrücklich fordert (geltend macht). Allein der Hinweis, er habe einen Anerkennungsantrag gestellt und mache vorsorglich einen Zusatzurlaubsanspruch geltend, reicht dazu nicht aus.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand antworten könnte, der sich auskennt.
Vorab schon mal vielen Dank.
ein Bekannter hat vor kurzem einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, dem mit einem GdB von 50 rückwirkend für 2016 stattgegeben wurde.
Daraufhin hat er die Schwerbehindertenvertretung seiner Firma informiert und die fünf Tage Zusatzurlaub rückwirkend für 2016 geltend gemacht.
Die Schwerbehindertenvertretung - die sich nach eigenen Angaben sehr gut auskennt - hat ihm erklärt, dass daß jetzt nicht mehr möglich sei, weil er diesen Zusatzurlaub gleichzeitig mit seinem Antrag auf Schwerbehinderung hätte geltend machen müssen.
Irre ich mich, oder sagt sie ihm da etwas falsches?
Auf der Seite des Integrationsamtes steht zu diesem Thema folgendes:
Entstehung und Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub: Das Anrecht auf den Zusatzurlaub entsteht ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung. Das Vorliegen der Schwerbehinderung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jedoch durch den Schwerbehindertenausweis nachweisen. Wenn das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde über einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung nicht im Jahr der Antragstellung entscheidet, kann der Anspruch auf Zusatzurlaub für dieses Jahr nur dadurch gesichert werden, dass der Arbeitnehmer die Gewährung des Zusatzurlaubs von seinem Arbeitgeber ausdrücklich fordert (geltend macht). Allein der Hinweis, er habe einen Anerkennungsantrag gestellt und mache vorsorglich einen Zusatzurlaubsanspruch geltend, reicht dazu nicht aus.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand antworten könnte, der sich auskennt.
Vorab schon mal vielen Dank.