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Beteiligte Personen am BEM - Gespräch

Verfasst: Dienstag 20. Juni 2017, 12:44
von testie
ich bin 70% Behindert muss am 05.07 zu einem BEM Gespräch mit dem Integrationsamt

Wer darf Gesetzlich in einem BEM teilnehmen? wer entscheidet das ?
Integrationsamt ?
Geschäftsführer ??
Geschäftsinhaber ?
Personalabteilung?
Betriebsarzt ?
Consulting de nur 2 mal in der Woche in der Firma arbeitet ?

AW: Beteiligte Personen am BEM - Gespräch

Verfasst: Dienstag 20. Juni 2017, 13:56
von albarracin_01
Hallo,

gesetzlich festgelegt sind in § 84 Abs. 2 SGB IX

- Arbeitgeber
- Betriebsrat bzw. Personalrat
- ggfs. Schwerbehindertenvertretung
- ggfs. Betriebsarzt/-Ärztin

aus § 84 Abs. 1 SGB IX ergibt sich indirekt auch für das BEM ein Teilnahmerecht von IA bzw. IFD

Wen der Arbeitgeber auf seiner Seite evtl. noch als "sachkundig" hinzuzieht bzw. wem er die Durchführung des BEM überträgt, ist grundsätzlich ihm selbst überlassen. Allerdings müssen diese zusätzlichen Teilnehmer ebenfalls besonders auf Datenschutz verpflichtet sein.

In Betrieben mit BR oder PR sollte das ganze Verfahren einschl. Teilnahmeberechtigten eigentlich in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung geregelt sein.

AW: Beteiligte Personen am BEM - Gespräch

Verfasst: Dienstag 27. Juni 2017, 11:42
von testie
Hallo
ich bedanke mich für Ihre Antwort