ich bin 70% Behindert muss am 05.07 zu einem BEM Gespräch mit dem Integrationsamt
Wer darf Gesetzlich in einem BEM teilnehmen? wer entscheidet das ?
Integrationsamt ?
Geschäftsführer ??
Geschäftsinhaber ?
Personalabteilung?
Betriebsarzt ?
Consulting de nur 2 mal in der Woche in der Firma arbeitet ?
Beteiligte Personen am BEM - Gespräch
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- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Beteiligte Personen am BEM - Gespräch
Hallo,
gesetzlich festgelegt sind in § 84 Abs. 2 SGB IX
- Arbeitgeber
- Betriebsrat bzw. Personalrat
- ggfs. Schwerbehindertenvertretung
- ggfs. Betriebsarzt/-Ärztin
aus § 84 Abs. 1 SGB IX ergibt sich indirekt auch für das BEM ein Teilnahmerecht von IA bzw. IFD
Wen der Arbeitgeber auf seiner Seite evtl. noch als "sachkundig" hinzuzieht bzw. wem er die Durchführung des BEM überträgt, ist grundsätzlich ihm selbst überlassen. Allerdings müssen diese zusätzlichen Teilnehmer ebenfalls besonders auf Datenschutz verpflichtet sein.
In Betrieben mit BR oder PR sollte das ganze Verfahren einschl. Teilnahmeberechtigten eigentlich in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung geregelt sein.
gesetzlich festgelegt sind in § 84 Abs. 2 SGB IX
- Arbeitgeber
- Betriebsrat bzw. Personalrat
- ggfs. Schwerbehindertenvertretung
- ggfs. Betriebsarzt/-Ärztin
aus § 84 Abs. 1 SGB IX ergibt sich indirekt auch für das BEM ein Teilnahmerecht von IA bzw. IFD
Wen der Arbeitgeber auf seiner Seite evtl. noch als "sachkundig" hinzuzieht bzw. wem er die Durchführung des BEM überträgt, ist grundsätzlich ihm selbst überlassen. Allerdings müssen diese zusätzlichen Teilnehmer ebenfalls besonders auf Datenschutz verpflichtet sein.
In Betrieben mit BR oder PR sollte das ganze Verfahren einschl. Teilnahmeberechtigten eigentlich in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung geregelt sein.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang