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BEM innerhalb eines Jahres

Verfasst: Sonntag 28. Mai 2017, 08:38
von vivianne
Hallo zusammen, :)

ein BEM Gespräch wird vom Arbeitgeber angeboten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines zurückliegenden Jahres Zeitraumes 6 Wochen arbeitsunfähig war.

Beispiel. BEM Gesprächseinladung am 1.11.2016 für den Zeitraum 1.11.2015 -1.11.2016. Wenn der Arbeitnehmer dann innerhalb 1.11.2016 - 13.5.2017 erneut einzelne 6 Wochen fehlt, wird dann sofort wieder eingeladen? Der Arbeitnehmer war zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig.

Danke für die Hilfe

AW: Erneutes BEM innerhalb eines Jahres?

Verfasst: Sonntag 28. Mai 2017, 10:30
von albin.göbel
Vivianne hat geschrieben:Wenn der Arbeitnehmer dann innerhalb 1.11.2016 - 13.5.2017 erneut 6 Wochen fehlt, wird dann sofort wieder eingeladen?
Diese Rechtsfrage wurde schon mehrfach erörtert hier im Forum. Siehe die Diskussionen aus 2012+2014+2016 mit LAG-Rechtsprechung sowie weiterführenden Links, wonach m.E. ein erneutes BEM anzubieten ist, sobald zum Beispiel nach Durchführung eines ersten BEM erneut binnen eines Jahres Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen i.S.d. § 84 II SGB IX auftreten.

Abzustellen ist aber natürlich nicht auf den Zeitpunkt des damaligen BEM-Angebots (01.11.2016), sondern vielmehr auf den Zeitpunkt des Abschlusses des damaligen BEM-Verfahrens.

Zur Frage eines erneuten BEM vergl. LAG Mainz vom 10.01.2017, 8 Sa 359/16, Rn. 34/37, mit überzeugender Begründung und Auslegung.

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: BEM innerhalb eines Jahres

Verfasst: Sonntag 28. Mai 2017, 12:31
von vivianne
Hallo Herr Göbel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mfg Vivianne