Hallo zusammen,
ein BEM Gespräch wird vom Arbeitgeber angeboten, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines zurückliegenden Jahres Zeitraumes 6 Wochen arbeitsunfähig war.
Beispiel. BEM Gesprächseinladung am 1.11.2016 für den Zeitraum 1.11.2015 -1.11.2016. Wenn der Arbeitnehmer dann innerhalb 1.11.2016 - 13.5.2017 erneut einzelne 6 Wochen fehlt, wird dann sofort wieder eingeladen? Der Arbeitnehmer war zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig.
Danke für die Hilfe
BEM innerhalb eines Jahres
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- Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55
AW: Erneutes BEM innerhalb eines Jahres?
Diese Rechtsfrage wurde schon mehrfach erörtert hier im Forum. Siehe die Diskussionen aus 2012+2014+2016 mit LAG-Rechtsprechung sowie weiterführenden Links, wonach m.E. ein erneutes BEM anzubieten ist, sobald zum Beispiel nach Durchführung eines ersten BEM erneut binnen eines Jahres Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen i.S.d. § 84 II SGB IX auftreten.Vivianne hat geschrieben:Wenn der Arbeitnehmer dann innerhalb 1.11.2016 - 13.5.2017 erneut 6 Wochen fehlt, wird dann sofort wieder eingeladen?
Abzustellen ist aber natürlich nicht auf den Zeitpunkt des damaligen BEM-Angebots (01.11.2016), sondern vielmehr auf den Zeitpunkt des Abschlusses des damaligen BEM-Verfahrens.
Zur Frage eines erneuten BEM vergl. LAG Mainz vom 10.01.2017, 8 Sa 359/16, Rn. 34/37, mit überzeugender Begründung und Auslegung.
Viele Grüße
Albin Göbel
AW: BEM innerhalb eines Jahres
Hallo Herr Göbel,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mfg Vivianne
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mfg Vivianne