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Unterlassungsantrag

Verfasst: Dienstag 16. Mai 2017, 12:11
von Jimi
Hallo zusammen,

ich bin seit 2010 SBV und bin bis heute mit der AG sehr gut zu Recht gekommen. :)
Nun ist ein neuer Stationsleiter bei uns und weigert sich Sachmittel für SBV zu bestellen. :x

• Bücher und Zeitschriften lehnt er mit der Begründung ab, dass BR genügend über Bücher und Zeitschriften verfügt und ich soll mich an die Bücher und Zeitschriften des BRs bedienen. BR Zeitschriften betreffen BR Themen und nicht SBV.

An meinem SBV Arbeitsplatz in BR Büro fehlt:

• Telefonanschluss
• Monitor
• Dockingstation für Laptop
• Tastatur

Was kann ich hier gegen AG rechtlich erreichen?
Macht ein Unterlassungsantrag Sinn?


Liebe Grüße

Jimi

AW: Unterlassungsantrag

Verfasst: Donnerstag 18. Mai 2017, 08:35
von albarracin_01
Hallo,

es geht hier nicht um eine "Unterlassung", sondern um ein "Erhalten", denn Du willst ja was von Deinem AG bekommen.

Ob Dein Anspruch gerichtlich durchsetzbar ist, kann man aus der Ferne allerdings nicht beurteilen, denn dazu müßte man die konkreten Rahmenbedingungen kennen.

Grundsätzlich kann zwar der AG gem. § 96 Abs. 9 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__96.html" onclick="window.open(this.href);return false;
auf Ressourcen des BR verweisen und der BR darf sich dem auch nicht ohne Weiteres verweigern, aber natürlich kann es gute Sachgründe geben, daß die Ressourcen des BR entweder nicht ausreichend sind und/oder eine Mitbenutzung nicht möglich. Das muß dann von SBV und BR entsprechend dargelegt werden.

Ein guter, seriöser Fachanwalt oder aber der gewerkschaftliche Rechtsschutz kann Dich dazu beraten. Ein seriöser Anwalt wird Dir auch erklären, was Du tun musst, damit der AG die Kosten für seine Tätigkeit übernehmen muß.

AW: Unterlassungsantrag

Verfasst: Mittwoch 31. Mai 2017, 13:22
von Jimi
Hallo,
vielen Dank.