aktives Wahlrecht
Verfasst: Montag 15. Mai 2017, 17:04
Hallo zusammen,
in unserer Dienststelle steht am 01.06. die Wahl der Stellvertreter an. Wir haben Geringverdiener mit einem Arbeitsvertrag am Uniklinikum beschäftigt. Nach meinen Recherchen sind 7 schwerbehinderte Aushilfen wahlberechtigt.
Aus der Wahlbroschüre des Integrationsamtes von 2013 habe ich eine Entscheidungstabelle vorliegen wo der Rechtsstatus geklärt wird.
In der Spalte Aushilfen und aktives Wahlrecht finde ich die Anmerkung:
Wenn zum Zeitpunkt der Wahl eine Eingliederung vorliegt- JA
Wie darf ich das verstehen? Sind die Aushilfen wahlberechtigt.
Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung und viele Grüße!
in unserer Dienststelle steht am 01.06. die Wahl der Stellvertreter an. Wir haben Geringverdiener mit einem Arbeitsvertrag am Uniklinikum beschäftigt. Nach meinen Recherchen sind 7 schwerbehinderte Aushilfen wahlberechtigt.
Aus der Wahlbroschüre des Integrationsamtes von 2013 habe ich eine Entscheidungstabelle vorliegen wo der Rechtsstatus geklärt wird.
In der Spalte Aushilfen und aktives Wahlrecht finde ich die Anmerkung:
Wenn zum Zeitpunkt der Wahl eine Eingliederung vorliegt- JA
Wie darf ich das verstehen? Sind die Aushilfen wahlberechtigt.
Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung und viele Grüße!