Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?
Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 11:02
Hallo,
in den vergangenen Wochen lagen uns zwei Bewerbungen mit ausländischem GdB vor: einmal in Rom/Italien ausgestellt über 46 % und einmal in Wien/Österreich über einen GdB von 60. Wie muss ich in Deutschland mit diesen GdBs umgehen?
Stimmt diese Aussage, die ich mal gehört habe: Um in Deutschland als schwerbehinderter Bewerber anerkannt zu werden, muss ein GdB in Deutschland festgestellt worden sein.
Es handelt sich um eine Institution des Öffentlichen Dienstes.
Danke und viele Grüße!
in den vergangenen Wochen lagen uns zwei Bewerbungen mit ausländischem GdB vor: einmal in Rom/Italien ausgestellt über 46 % und einmal in Wien/Österreich über einen GdB von 60. Wie muss ich in Deutschland mit diesen GdBs umgehen?
Stimmt diese Aussage, die ich mal gehört habe: Um in Deutschland als schwerbehinderter Bewerber anerkannt zu werden, muss ein GdB in Deutschland festgestellt worden sein.
Es handelt sich um eine Institution des Öffentlichen Dienstes.
Danke und viele Grüße!