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Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 11:02
von mado
Hallo,

in den vergangenen Wochen lagen uns zwei Bewerbungen mit ausländischem GdB vor: einmal in Rom/Italien ausgestellt über 46 % und einmal in Wien/Österreich über einen GdB von 60. Wie muss ich in Deutschland mit diesen GdBs umgehen?
Stimmt diese Aussage, die ich mal gehört habe: Um in Deutschland als schwerbehinderter Bewerber anerkannt zu werden, muss ein GdB in Deutschland festgestellt worden sein.

Es handelt sich um eine Institution des Öffentlichen Dienstes.

Danke und viele Grüße!

AW: Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 11:22
von albarracin_01
Hallo,

es gibt für Schwerbehinderung keinen übernationalen Rechtsrahmen, sondern nur nationales Recht.

Für die Inanspruchnahme von Rechten aus dem SGB IX ist - mit Ausnahme von offensichtlicher Schwerbehinderung - die Feststellung eines deutschen Versorgungsamtes notwendig.

AW: Anerkennung eines im Ausland zugewiesenen GdB in Deutschland?

Verfasst: Donnerstag 11. Mai 2017, 11:34
von mado
Danke schön für die schnelle Antwort.

Grüße
mado