Einsatz des Stellvertreters
Verfasst: Donnerstag 27. April 2017, 08:25
Hallo,
ich arbeite Teilzeit in einer Einrichtung und meine Arbeitszeit beginnt erst Mittags. Ich bin stellvertretende Schwerbehindertenvertretung, da die Erste Langzeitkrank ist.
Bei Terminen für die Schwerbehindertenvertretung, welche am Vormittag stattfinden, möchte ich gelegentlich meinen Stellvertreter (der arbeitet Vollzeit in einem anderen Bereich auf dem Einrichtungsgelände) entsenden.
Laut Aussage des BR und des betreffenden Einrichtungsleiters darf ich dies nur, wenn ich offiziell krank bin und an diesem Tag arbeitsunfähig, bzw. krank geschrieben bin. So gibt es immer wieder unschöne Diskussionen zwischen dem betreffenden Einrichtungsleiter und meinem Stellvertreter.
Um dies zukünftig zu vermeiden suche ich eine rechtliche Grundlage, welche die gelegentliche Entsendung meines Stellvertreters rechtfertig, bzw. offiziell möglich macht.
Da ich leider zu diesem Punkt keinen klare Aussage im SGB gefunden habe, hoffe ich auf diesem Wege Klarheit zu erhalten.
ich arbeite Teilzeit in einer Einrichtung und meine Arbeitszeit beginnt erst Mittags. Ich bin stellvertretende Schwerbehindertenvertretung, da die Erste Langzeitkrank ist.
Bei Terminen für die Schwerbehindertenvertretung, welche am Vormittag stattfinden, möchte ich gelegentlich meinen Stellvertreter (der arbeitet Vollzeit in einem anderen Bereich auf dem Einrichtungsgelände) entsenden.
Laut Aussage des BR und des betreffenden Einrichtungsleiters darf ich dies nur, wenn ich offiziell krank bin und an diesem Tag arbeitsunfähig, bzw. krank geschrieben bin. So gibt es immer wieder unschöne Diskussionen zwischen dem betreffenden Einrichtungsleiter und meinem Stellvertreter.
Um dies zukünftig zu vermeiden suche ich eine rechtliche Grundlage, welche die gelegentliche Entsendung meines Stellvertreters rechtfertig, bzw. offiziell möglich macht.
Da ich leider zu diesem Punkt keinen klare Aussage im SGB gefunden habe, hoffe ich auf diesem Wege Klarheit zu erhalten.