Hallo!
Folgender Fall ist mir bekannt, in der Literatur habe ich dort allerdings bisher noch nichts gefunden...
Ein Kollege mit GdB 40 und Gleichstellung möchte einen Änderungsantrag stellen, um auf mindestens 50 zu kommen. Die Chanchen stehen m.E. nicht schlecht, da zu der bewerteten Krankheit noch 4! nicht berücksichtigte Handicaps vorhanden sind. Die Sorge ist nur, wenn aus welchen Gründen auch immer keine Verschlechterung anerkannt wird oder der GdB sogar auf 30 fallen sollte, was passiert dann mit der Gleichstellung?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
LG
Holger
Änderungsantrag und Gleichstellung
Änderungsantrag und Gleichstellung
Hallo!
Folgender Fall ist mir bekannt, in der Literatur habe ich dort allerdings bisher noch nichts gefunden...
Ein Kollege mit GdB 40 und Gleichstellung möchte einen Änderungsantrag stellen, um auf mindestens 50 zu kommen. Die Chanchen stehen m.E. nicht schlecht, da zu der bewerteten Krankheit noch 4! nicht berücksichtigte Handicaps vorhanden sind. Die Sorge ist nur, wenn aus welchen Gründen auch immer keine Verschlechterung anerkannt wird oder der GdB sogar auf 30 fallen sollte, was passiert dann mit der Gleichstellung?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen...
LG
Holger
Das Risiko ist nicht auszuschließen, anders Bewertet zu werden.
Bei einem GdB von 30 zählt aber immer noch die Gleichstellung.
Mein Tipp, die Versorgungsmedizinischen Grundsätze zu Hilfe nehmen, und erst mal nachsehen wie die Anderen Handicaps bewertet werden könnten.
Gruß Dieter