Arbeitszeit
Verfasst: Montag 10. April 2017, 13:06
Hallo
Arbeitszeit über 8 Stunden p.Tag wird als Mehrarbeit bezeichnet.
Gem. § 124 kann der schwerbehinderte Mensch verlangen, davon freigestellt zu werden .
Ist hier die Definition die vom Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit ( die ja mit dem BR abgestimmt sein muss) ?
oder auch " mehr oder weniger freiwillg " geleiste Überstunden über eine längeren Zeitraum ?
Beispiel : GDB 50 .
Arbeitszeit vereinbart : 33 Stunden p. Woche
Arbeitszeit geleistet - seit Juni 2014 - mind. 40 Stunden p. Woche , aufgrund des Arbeitsaufkommens / Aufgabenstellung ( u.a. auch BR Arbeit und SBV Arbeit )
Hier " verlangt " der AG ja nicht, dass man mehr als 8 Stunden arbeitet , und somit Mehrarbeit leistet.
Greift also nur der Hinweis, dass der Arbeitsplatz nicht der Behinderung gerecht wird da man die Aufgaben nicht n der vereinbarten Zeit schafft ?
Bitte hierzu um eine Information.
Arbeitszeit über 8 Stunden p.Tag wird als Mehrarbeit bezeichnet.
Gem. § 124 kann der schwerbehinderte Mensch verlangen, davon freigestellt zu werden .
Ist hier die Definition die vom Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit ( die ja mit dem BR abgestimmt sein muss) ?
oder auch " mehr oder weniger freiwillg " geleiste Überstunden über eine längeren Zeitraum ?
Beispiel : GDB 50 .
Arbeitszeit vereinbart : 33 Stunden p. Woche
Arbeitszeit geleistet - seit Juni 2014 - mind. 40 Stunden p. Woche , aufgrund des Arbeitsaufkommens / Aufgabenstellung ( u.a. auch BR Arbeit und SBV Arbeit )
Hier " verlangt " der AG ja nicht, dass man mehr als 8 Stunden arbeitet , und somit Mehrarbeit leistet.
Greift also nur der Hinweis, dass der Arbeitsplatz nicht der Behinderung gerecht wird da man die Aufgaben nicht n der vereinbarten Zeit schafft ?
Bitte hierzu um eine Information.