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GDB 50 und dienstliche Reisen

Verfasst: Mittwoch 5. April 2017, 10:10
von tiger-tiger
Guten Morgen,
ich möchte gerne etwas wissen über Dienstreisen mit einem GDB 50 ohne Merkzeichen.
Mein Arbeitgeber gibt einen Zeitrahmen und Beförderungsmittel vor, in denen zu reisen ist.
Aufgrund meiner Gesundheit kann ich aber unter diesen Bedingungen nicht reisen, in diesem speziellen Fall an einer Firmenjubiläumsfeier nicht teilnehmen.
Gibt es über solche Themen Ratgeber, ob oder wie ich mit dem Arbeitgeber eventuell spezielle Absprachen treffen kann/darf?
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten!

AW: GDB 50 und dienstliche Reisen

Verfasst: Mittwoch 5. April 2017, 10:46
von valentin
Hallo,
Tiger-Tiger hat geschrieben:Aufgrund meiner Gesundheit kann ich aber unter diesen Bedingungen nicht reisen, in diesem speziellen Fall an einer Firmenjubiläumsfeier nicht teilnehmen.
Welche Art der Behinderung? Welche Art von Problemen ergeben sich auf Grund der Behinderung, also wo gibt es Probleme beim reisen?

Grundsätzlich wäre es ein Thema der SBV und des § 81,4 SGB IX.

AW: GDB 50 und dienstliche Reisen

Verfasst: Mittwoch 5. April 2017, 10:52
von valentin
Hallo,

noch folgendes, an Firmenfeiern muss man grundsätzlich nicht als Teilnehmer/ Gast teilnehmen, da es idR keine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit lt. ArbV ist.

Man muss aber in dieser Zeit an seinen Arbeitsplatz.

Anders nur, wenn man lt. ArbV dort Aufgaben zu erledigen hat.

AW: GDB 50 und dienstliche Reisen

Verfasst: Mittwoch 5. April 2017, 10:59
von tiger-tiger
Vielen Dank für die Antwort.

Es ergibt sich ein Problem im täglichen Ablauf des Tages, welche die Krankheit hervorrufen könnte.
Näher möchte ich darauf nicht eingehen. Es wird mein Alltag unterbrochen und somit mein Rhythmus, in dem ich immer mit muss. ;-)
Ich bin in einem mittelständischen Betrieb beschäftigt und es gibt keine SBV und somit kein Ansprechpartner.

Ich möchte eigentlich nur wissen, ob ich meinem Arbeitgeber eine anderen Anreiseplan vorlegen darf, entsprechend meiner Situation oder ob ich mich den anderen Kollegen anpassen muss. Somit in den sauren Apfel beiße und die Feier absagen muss.

AW: GDB 50 und dienstliche Reisen

Verfasst: Mittwoch 5. April 2017, 11:00
von tiger-tiger
Ich möchte aber gerne daran teilnehmen, wie alle anderen Mitarbeiter.

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Verfasst: Mittwoch 5. April 2017, 11:35
von valentin
Hallo,
tiger-tiger hat geschrieben:Ich möchte aber gerne daran teilnehmen, wie alle anderen Mitarbeiter.
Reden und Vorschläge machen darf man immer. Ggf dabei auch auf § 81 Abs. 4 SGB IX hinweisen. Der gilt auch für Reisen und Firmenfeiern. Es ist nur die Frage, geht der AG darauf ein.

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Verfasst: Mittwoch 5. April 2017, 11:52
von tiger-tiger
Also handelt es sich in solchen Bereichen um Gutwill beim Arbeitgeber und müssen tut er nichts!?

Schade, das so ein dickes Büchlein solche Themen nicht regeln kann.
Denn auch ich habe als Mitarbeiter einer Firma dazu beigetragen, das die Firma da steht, wo sie steht. Aber bei den Feierlichkeiten wird man dann doch "ausgeschlossen", weil da die Richtlinien und Gesetzbücher nicht mehr berücksichtigt werden müssen.
So ist es dann halt.

Ich danke recht herzlich für die Antworten.

AW: GDB 50 und dienstliche Reisen

Verfasst: Mittwoch 5. April 2017, 21:58
von downunder
Ich bin in einem mittelständischen Betrieb beschäftigt und es gibt keine SBV und somit kein Ansprechpartner.
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja sollte dieser um Unterstützung gebeten werden.

Eine weitere Option könnte die Unterstützung durch den Integrationsfachdienst sein.