Fortbildung der Schwerbehinderten-Vertrauensperson

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doro

Fortbildung der Schwerbehinderten-Vertrauensperson

Beitrag von doro »

Gibt es eine Grenze an Fortbildungstagen für mich als Schwerbehinderten-Vertrauensperson.
Mein AG meint, 4-6 Fortbildungstage im Jahr sind genügend.
Ich bin seit 3 Jahren SB-Vertrauensperson und fühle mich bei manchen Fragen einfach noch unsicher und möchte mich deshalb gerne im, Sb-Recht, Arbeitsrecht, BEM, Arbeitsplatzgestaltung, Gesprächsführung etc. Fort- und Weiterbilden.
Auch die Veranstaltungen VdK-Heilbronn Jahrestreffen oder das Jahrestreffen in Bad Boll, Rehab KA wurden mir bisher nicht genehmigt, da ich immer schon meine 4 Tage mit Grundlagenkursen belegt hatte.

Dorothea Ebinger-Eberle, MDK Baden-Württemberg
albarracin_01
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Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Fortbildung der Schwerbehinderten-Vertrauensperson

Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

es ist keine gute Idee, hier unter Klarnamen und Nennung des AG zu posten. Das kann zu unwägbaren arbeitsrechtlichen folgen führen, wenn sich der AG auf den Schlips getreten fühlt.

Für den Schulungsbedarf der SBV ist das einzige Kriterium die Erforderlichkeit im Einzelfall (§ 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX). Der AG darf in keinster Weise den Schulungsbedarf pauschal budgetieren oder sonstwie begrenzen. Er darf lediglich nach denselben Regularien wie für die Personalvertretung im Einzelfall die Erforderlichkeit in Frage stellen.

Was konkret erforderlich ist - neben den notwendigen Grundschulungen im SGB IX und im Arbeitsrecht - ist nach den konkreten Verhältnissen im Betrieb sowie den anstehenden Themen und Problemen zu beurteilen und ob die Schulung für die Erfüllung der Aufgaben notwendig ist (LPK-SGB IX, Düwell, § 96 Rn 109)
Dabei ist aufgrund der Eigenständigkeit der SBV zB völlig irrelevant, ob der BR/PR sich ebenfalls zu dem Thema schulen lässt. Auch kann der AG nicht unbedingt auf den billigsten Anbieter verweisen oder aber auf denjenigen, der die geringste Zeit für die Schulung ansetzt. So muß man zB bei den SBV-Grundschulungen die 3-Tages-Seminare sehr kritisch sehen, da hierbei kaum Zeit für Fragen, Übungen und Erläuterungen bleibt.

Zweifelt der AG die Erforderlichkeit einer Schulung an, gibt es im Personalvertretungsrecht bzw. BetrVG feste Formalia, die er einzuhalten hat. Das muß dann ggfs. eben gerichtlich geklärt werden.
Verweigert der AG hingegen lediglich mit Hinweis auf ein angeblich überschrittenes "Budget" in Geld und/oder Zeit die Schulung, ist es recht einfach, dies gerichtlich - ggfs. mit einstweiliger Verfügung - korrigieren zu lassen. Derartige Streitigkeiten aus kollektiven Rechten der SBV werden übrigens ausschließlich vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor Verwaltungsgerichten (a.a.O., Rn 117)
&Tschüß
Wolfgang
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