Hilfe für schwerbehinderten Mitarbeiter

Antworten
reichy

Hilfe für schwerbehinderten Mitarbeiter

Beitrag von reichy »

Hallo!
Ich bin Schwerbehindertenvertretung hier bei uns in der Firma.
Heute war ein schwerbehinderter Mitarbeiter (GdB 70) bei mir, der derzeit eine Wiedereingliederung macht.
Dieser Mitarbeiter darf nunmehr maximal 6 Stunden arbeiten. Er macht im Moment 2 Stunden, dann 4 Stunden, dann 6 Stunden und soll lt. seinem Vorgesetzten dann wieder voll 8 Stunden arbeiten.
Der Mitarbeiter hat nun Angst, dass er seinen Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente verliert, wenn er sich auf die 8 Stunden einlässt und dies dann aber doch evtl. nicht schafft.
Er ist bei uns in der Produktion beschäftigt und macht derzeit aber in seinen zwei Stunden eine Bürotätigkeit im Produktionsbereich.
Sein Neurologe hat ihm untersagt auf Treppen zu steigen etc. - dies würde aber wieder zu seiner Tätigkeit in der Produktion gehören.
Der Vorgesetzte ist nun der Meinung, dass er dem Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen kann, wenn er die Arbeit in der Produktion 8 Stunden nicht mehr machen kann.
Der schwerbehinderte Mitarbeiter ist aber sehr motiviert und bemüht.
Wie kann ich diesem Mitarbeiter helfen und was darf der Vorgesetzte/Arbeitgeber hier wirklich?
Vielen Dank.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Hilfe für schwerbehinderten Mitarbeiter

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

was der Sachverhalt mit evtl. Teilerwerbsminderung zu tun hat, erschließt sich aus Ihren Angaben überhaupt nicht.

Da aufgrund des geschilderten Sachverhaltes eh' schon "Schwierigkeiten" iSd § 84 Abs. 1 SGB IX klar erkennbar sind, wäre es jetzt schon Pflicht des AG, das Integrationsamt einzuschalten. Tut es der AG nicht, dann sollte es eben die SBV tun.
Und in diesem Zusammenhang mit dem Integrationsamt können dann auch die einzelfallspezifischen Aspekte wie zB ein Antrag auf Teilerwerbsminderung besprochen werden.
&Tschüß
Wolfgang
reichy

AW: Hilfe für schwerbehinderten Mitarbeiter

Beitrag von reichy »

Danke für die Antwort.
Es besteht bereits der Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Der Mitarbeiter hat eben Angst, diese zu verlieren wenn er mehr als 6 Stunden arbeiten kann/muss.
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Hilfe für schwerbehinderten Mitarbeiter

Beitrag von albarracin_01 »

Guten Tag,

die 6-Stunden-Grenze pro Tag ist nicht absolut. In begründeten Ausnahmefällen kann sie auch in eine 30-Stunden-Grenze pro Woche umgerechnet werden. Das akzeptiert die DRV durchaus.

Wie bereits geschildert, hätte hier schon längst das IA eingeschaltet werden müssen. Auch das aus dem Sachverhalt erkennbare Abwarten der SBV ist nur schwer nachvollziehbar. Die SBV hätte bereits bei der Gestaltung der WE eingreifen müssen, wenn das Ziel 8-Stunden-Tag tatsächlich mit der Teilrente kollidieren würde.

Diese Äußerung
Der Vorgesetzte ist nun der Meinung, dass er dem Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen kann, wenn er die Arbeit in der Produktion 8 Stunden nicht mehr machen kann.
ist allerdings völliger Nonsens (Wenn sie denn tatsächlich so gefallen ist). Dem Vorgesetzten sollte man ggfs.klarmachen, daß er nicht mit Begriffen um sich schmeißen sollte, die er selbst nicht verstanden hat.
Wenn eine Kündigung überhaupt in Frage käme, wäre diese in der Person des AG und seinen Einschränkungen begründet. Damit wäre es eine personenbedingte Kündigung.
Leider scheinen neben dem Vorgesetzten aber auch der SBV zentrale arbeitsrechtliche Begriffe nicht geläufig zu sein.
&Tschüß
Wolfgang
reichy

AW: Hilfe für schwerbehinderten Mitarbeiter

Beitrag von reichy »

Vielen Dank für die interessante Antwort.
Wie bzw. an welches Integrationsamt kann sich der Betroffene (PLZ 85276) bitte wenden?
Vielen Dank.
albin.göbel
Beiträge: 701
Registriert: Mittwoch 10. November 2010, 14:55

AW: Hilfe für schwerbehinderten Mitarbeiter

Beitrag von albin.göbel »

Klicke hier
http://www.integrationsamt.de/kontakt" onclick="window.open(this.href);return false;
Antworten