Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung
Verfasst: Dienstag 21. März 2017, 14:48
Hallo an Alle,
ich bin heute das erste mal dabei und auch gleich mit einer verzwickten Anfrage.
In den letzten 7 Jahren war ich mehrfach Langzeitkrank, das letzte mal von 06.01.16 bis jetzt.
Am 3.4.17 trete ich meine Reha an und möchte danach eine Wiedereingliederung beginnen.
Mein Personalchef hat mir allerdings in unserem letzten Gespräch unmissverständlich klar gemacht
dass es für mich keinen Arbeitsplatz mehr geben würde und ich mich dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen soll,
da meine Fortzahlung des Krankengeldes bzw. Überbrückungsgeldes ( DRV ) am 31.5.17 endet.
Jetzt meine Frage:
Habe einen GdB 40, mit Gleichstellung, kann mir die Wiedereingliederung ( BEM ) untersagt werden
und mich damit gleichzeitig zum Arbeitslosen machen, bin 57 und 43 Jahre in diesem Unternehmen, obwohl ich meinen Willen zur Arbeitsaufnahme bekundet habe?
Mit unserem BV/SBV habe ich auch schon Kontakt aufgenommen der kann mir momentan auch nichts genaues sagen.
Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
wenz1960
ich bin heute das erste mal dabei und auch gleich mit einer verzwickten Anfrage.
In den letzten 7 Jahren war ich mehrfach Langzeitkrank, das letzte mal von 06.01.16 bis jetzt.
Am 3.4.17 trete ich meine Reha an und möchte danach eine Wiedereingliederung beginnen.
Mein Personalchef hat mir allerdings in unserem letzten Gespräch unmissverständlich klar gemacht
dass es für mich keinen Arbeitsplatz mehr geben würde und ich mich dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen soll,
da meine Fortzahlung des Krankengeldes bzw. Überbrückungsgeldes ( DRV ) am 31.5.17 endet.
Jetzt meine Frage:
Habe einen GdB 40, mit Gleichstellung, kann mir die Wiedereingliederung ( BEM ) untersagt werden
und mich damit gleichzeitig zum Arbeitslosen machen, bin 57 und 43 Jahre in diesem Unternehmen, obwohl ich meinen Willen zur Arbeitsaufnahme bekundet habe?
Mit unserem BV/SBV habe ich auch schon Kontakt aufgenommen der kann mir momentan auch nichts genaues sagen.
Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
wenz1960