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Ünterstützung für Arbeitgeber

Verfasst: Sonntag 19. März 2017, 13:00
von cafe
Hallo Integrationsämtler :)

Ich mache mein Anerkennungsjahr als Arbeitserzeiher in einer Einrichtung. Jetzt weis ich es gibt für das Unternehmen eine "Unterztützung" (damit meine ich das Geld, das sie vom IA bekommen- es sind glaube ich bis zu 320€).
Ich habe "nur" einen befristeten Arbeitsvertrag, der vom Januar 2016 - mitte April 2017 geht. Wahrscheinlich wird er noch bis mitte Oktober 2017 verlängert.
Kann das Unternehmen diesen Betrag bekommen, oder geht das nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen?

Viele Grüße

café

AW: Ünterstützung für Arbeitgeber

Verfasst: Dienstag 21. März 2017, 16:47
von CVedder
Hallo Café,

woher stammt der Betrag von 320,- Euro?

Grüße
Christian Vedder

AW: Ünterstützung für Arbeitgeber

Verfasst: Mittwoch 22. März 2017, 20:41
von cafe
Guten Abend,

da hab ich mich falsch ausgedrückt :? So weit ich weis bekommt ein Arbeitgeber, der einen Schwerbehinderten einstellt BIS zu 320 €. Es kann natürlich auch weniger sein oder ich bin total falsch informiert. Da ich eine schwere Kopfverletzung mit Aphasie gehabt habe, kann ich mich leider nicht so gut ausdrücken.

Schönen Abend

AW: Ünterstützung für Arbeitgeber

Verfasst: Donnerstag 23. März 2017, 12:34
von dieter.kötter
Hallo Cafe
Verwechselt du das eventuell mit der Ausgleichsabgabe, wenn ein Arbeitgeber unter 2% Schwerbehinderte oder Gleichgestellte Beschäftigt. kann er bis zu 320€ im Monat für die Nichtbeschäftigung an das Integrationsamt abführen.
Gruß Dieter

AW: Ünterstützung für Arbeitgeber

Verfasst: Donnerstag 23. März 2017, 22:20
von cafe
Abend wieder,

vielleicht verwechsele ich das wie im letzten Beitrag von dir beschrieben. Ich glaube trotzdem diesen "Zuschuss" gibt es. Ich habe mal geschaut und habe zwei Punkte gefunden:

1.https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... 77c469i1p/
2. Eingliederungszuschüsse: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 24425.html

Würde das auch für mich zutreffen?

Grüße

AW: Ünterstützung für Arbeitgeber

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 10:24
von dieter.kötter
Hallo Cafe
dann müsste der Arbeitgeber einen Antrag bei der Örtlichen Fürsorgestelle stellen.
( Antrag des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für einen schwerbehinderten Mitarbeiter / eine schwerbehinderte Mitarbeiterin)
wenn der Antrag genehmigt wird, bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss.
Gruß Dieter

AW: Ünterstützung für Arbeitgeber

Verfasst: Mittwoch 29. März 2017, 10:39
von cafe
Hallo Dieter,

Danke für die Info. Ich werde es meinem Arbeitgeber sagen :)

Grüße

cafe