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beworben keine Einladung

Verfasst: Freitag 17. März 2017, 12:40
von Klausmais
Ich habe einen Grad von 30 und zum Zeitpunkt der Beschäftigung einen Antrag auf Gleichstellung gestellt.
ich war in der Zeit von 02.2015-02.2017 bei der Agentur beschäftigt.
Ich habe mich als internen Beschäftigter der Agentur für Arbeit auf alle interne Stellen beworben, jetzt wurde ich zu keinem Gespräch eingeladen.
Besteht aus sich des Arbeitgebers der Agentur für Arbeit die Pflicht einen schwerbehinderten einzuladen???

Danke für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

AW: beworben keine Einladung

Verfasst: Freitag 17. März 2017, 13:11
von valentin
Hallo,

warum wird die gleich Frage mehrfach gestellt? In verschiedenen Beteichen. Der Status bzw die Rechte als Gleichgestellter besteht erst nach Zuerkennung der Gleichstellung.

AW: beworben keine Einladung

Verfasst: Freitag 17. März 2017, 18:21
von annette.rosenberg
Besteht Pflicht der Agentur einen Schwerbehinderten einzuladen??
Hallo, haben Sie denn nunmehr von Ihrer BA einen Gleichstellungsbescheid und ggf. seit wann?

Gruß
Annette Rosenberg