beworben keine Einladung
Verfasst: Freitag 17. März 2017, 12:40
Ich habe einen Grad von 30 und zum Zeitpunkt der Beschäftigung einen Antrag auf Gleichstellung gestellt.
ich war in der Zeit von 02.2015-02.2017 bei der Agentur beschäftigt.
Ich habe mich als internen Beschäftigter der Agentur für Arbeit auf alle interne Stellen beworben, jetzt wurde ich zu keinem Gespräch eingeladen.
Besteht aus sich des Arbeitgebers der Agentur für Arbeit die Pflicht einen schwerbehinderten einzuladen???
Danke für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
ich war in der Zeit von 02.2015-02.2017 bei der Agentur beschäftigt.
Ich habe mich als internen Beschäftigter der Agentur für Arbeit auf alle interne Stellen beworben, jetzt wurde ich zu keinem Gespräch eingeladen.
Besteht aus sich des Arbeitgebers der Agentur für Arbeit die Pflicht einen schwerbehinderten einzuladen???
Danke für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen