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SBV und Baumaßnahmen - Rechte und Pflichten

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 11:49
von mado
Hallo,

wir möchten gerne wissen, welche Rechte und Pflichten eine SBV bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen hat?
Ist die SBV 'nur' zu informieren bzw. zu beteiligen? Hat sie ein Recht auf Mitsprache? Hat sie eine Stimmberechtigung bei Entscheidungen, die die Art und Weise der Durchführung der Baunmaßnahme betreffen? Oder kann sie nur beratend tätig werden? Welche Rechtsgrundlage gilt hier?

Wir sind eine Institution des öD im Hochschulbereich und werden zu allen Planungssitzungen Baumaßnahmen betreffend eingeladen, würden aber gerne öfter einmal zu Gunsten unserer Klientel in die Entscheidungsfindung eingreifen.

Vorab schon mal danke schön!

AW: SBV und Baumaßnahmen - Rechte und Pflichten

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 12:50
von albarracin_01
Hallo,

es gibt auch bei Baumaßnahmen kein Sonderrecht. Auch hier gibt es nur (rechtzeitige) Information und Anhörung. Mitbestimmungsorgan ist der PR.
Allerdings kann man bei Baumaßnahmen den AG immer auf seine gesetzliche Verpflichtung aus dem BGG bzw. der Umsetzung in jeweiliges Landesrecht hinweisen.

AW: SBV und Baumaßnahmen - Rechte und Pflichten

Verfasst: Mittwoch 8. März 2017, 13:49
von mado
Hallo Wolfgang,

danke für die schnelle Antwort.

Grüße
mado