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Teilzeit - Überstunden

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 11:27
von hc
Hallo,
in diesem Forum bin ich neu. Ich bin Vertrauensfrau der SB. Ich habe einiges nachgelesen, aber noch keine Antwort auf meine spezielle Frage gefunden.

Eine MA ist seit 2007 in Teilzeit (50 %) beschäftigt. Sie hat seit 2009 einen GdB von 50 %.

Sie arbeitet in einem Krankenhaus auf einer Station und wird regelmäßig aus der Freizeit zum "Einspringen" angerufen. Es haben sich mittlerweile über 100 Überstunden angesammelt, die sie aufgrund der Arbeitsbelastung nicht abbauen kann.
Aufgrund ihrer SB fällt es ihr immer schwerer diese Überstunden bzw. diese zusätzlichen Stunden abzuleisten.

Welche Möglichkeiten hat sie denn nun? Da sie die Teilzeit nicht aufgrund der Schwerbehinderung hat, kann sie sich doch nicht auf § 81 Abs. 5 berufen, oder doch? Kann sie die Überstunden aufgrund ihrer zunehmenden Beeinträchtigung ablehnen und wie soll sie das machen?

Es wäre nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

LG HC

AW: Teilzeit - Überstunden

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 11:44
von albarracin_01
Hallo,

natürlich kann sich die AN auf § 81 Abs. 5 SGB IX berufen, wenn es einen Zusammenhang zwischen (übermäßiger) Belastung und (anerkannter) Behinderung gibt.
Was 2007 bzw. 2009 mal war, ist dabei relativ uninteressant. Es zählt die jetzige Situation.

AW: Teilzeit - Überstunden

Verfasst: Donnerstag 2. März 2017, 15:26
von valentin
Hallo,

sollte die damalige Entscheidung (Teilzeit/Stunden) in dieser Höhe wegen der Behinderung erfolgt sein, kann sie sich auch auf § 81 Abs. 4 SGB IX berufen.

Siehe als positives Beispiel auch: Freistellung schwerbehinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit, BAG 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 (Auszug: ..Etwas anderes kann sich allerdings im Einzelfall aus § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX ergeben, wenn das zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitszeit erforderlich ist)

Findet du u.a. auch auf: http://www.schwbv.de/mehrarbeit.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Das einfachste wäre aber, der BR verweigert aus Gesundheitsgründen die Zustimmung zur Mehrarbeit und besteht weiterhin darauf, dass die anderen Koll. ihre Mehrarbeit abfeiern können. Ggf. verweigert er auch grundsätzlich wegen der vielen aufgelaufenen Überstunden grundsätzlich Mehrarbeit sofern Koll. einen Mehratrbeitenstau von x-Std haben.