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Betriebsbedingte Kündigung

Verfasst: Samstag 25. Februar 2017, 09:26
von sam50
Guten Tag.

In dem Unternehmen wo ich seit 10 Jahren beschäftigt bin, werden 3 Bereiche aufgrund Umstrukturierung, geschlossen.
Jetzt teilte uns der Arbeitgeber mündlich mit, dass es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen werde.
Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass neue Bereiche / Arbeitsplätze geschaffen werden sollen.
Die erforderliche Qualifizierung der neuen Arbeitsbereiche aber nicht mit den bisherigen Arbeitsplätzen und deren Entgeldstufen zu vereinen sind.
Ich habe darauhin meinen Arbeitgeber nach Qualifizierungsmaßnahmen gefragt. Das wurde nur kurz mit den Worten abgetan, dass müsse im Einzelfall geprüft werden.
Mein Eindruck war, man wiolle das garnicht unterstützen!

In meinem Fall liegt ein GdB von 50% vor.
Jetzt möchte ich gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe meine Beschäftigung nicht zu verlieren?

AW: Betriebsbedingte Kündigung

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 08:26
von albarracin_01
Hallo,

gibt es in Ihrem Betrieb Arbeitnehmervertretungen (BR/SBV)?

Wie groß ist der Betrieb ?

AW: Betriebsbedingte Kündigung

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 08:42
von matthias.günther
Hallo,

1. muss der AG in diesem Fall ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX einleiten, wozu er das Integrationsamt einzuschalten muss. Sie können sich natürlich auch selbst an Ihr zuständiges Integrationsamt wenden.
2. geht es in der Tat um den Einzelfall; eine mögliche Qualifizierung sollte auch in dem Präventionsverfahren angesprochen werden. Zur Qualifizierung siehe auch unser Fachlexikon https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html

AW: Betriebsbedingte Kündigung

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 10:53
von sam50
Hallo.

Das Unternehmen hat im Moment ca. 60 feste Mitarbeiter und soll auf über 100 Festangestellte wachsen.
Es gibt auch einen BR. Dieser ist allerdings noch sehr unerfahren.

Das dass Integrationsamt eingeschaltet werden muss ist mir bekannt.
Ich dachte mir, bevor ich selbst tätig werde, warte ich auf die schriftliche Kündigung.
Evtl. bietet mir man ja noch eine andere Möglichkeit der Weiterbeschäftigung an.

Macht es Sinn den Ifd (Integrationsfachdienst) gleich mit einzubeziehen?

AW: Betriebsbedingte Kündigung

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 17:20
von CVedder
Hallo sam50,

ich würde nicht auf die Kündigung warten, sondern vorher erneut aktiv werden und auf meinen Arbeitgeber zugehen. Und zwar genau wegen IHREM Einzelfall, den Sie im Vorfeld nun klären wollen. Wenn der IFD für sich ein Handlungsfeld sieht, dann gerne einschalten.

Grüße
Christian Vedder

AW: Betriebsbedingte Kündigung

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 13:22
von albin.göbel
sam hat geschrieben:Es gibt auch einen BR. Dieser ist allerdings noch sehr unerfahren.
Zu denken wäre ggf. daran, hier externen "Sachverstand hinzuzuziehen", soweit hier erforderlich. Vergleiche dazu z.B. folgende Rechtsprechung und Literatur und u.U. relevante bedeutsame Besonderheit bei Betriebsänderung.

Viele Grüße
Albin Göbel