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Mehrarbeit Samstag

Verfasst: Freitag 24. Februar 2017, 16:00
von gdls
Kollege mit mehr als 50 % Schwerbehinderung arbeite 5 tage woche ( 6,6 Std/tag ) und hat eine 33 stunde woche vollzeit .

Es würde jetzt nach vereinbarung mit betriebsrat 6 Pflicht - Samstage eingeordnet ( 6,6 Std ) also mehrarbeit .

Muss er teilnehmen oder kann sich der kollege freistellen lassen von der mehrarbeit nach § 124 SGB IX ?

AW: Mehrarbeit Samstag?

Verfasst: Freitag 24. Februar 2017, 16:50
von albin.göbel
gdls hat geschrieben:Samstage (6,6 Std), also Mehrarbeit
Nein, Schwerbehinderung oder
Gleichstellung schützt nicht vor
Samstagsarbeit!

SamstagsarbeitMehrarbeit
Und hier gibt es weiterführende
Infos im Forum zur Mehrarbeit.

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Mehrarbeit Samstag

Verfasst: Samstag 25. Februar 2017, 12:31
von gdls
Danke für die schnelle antwort !!!!

Ich weiss schwerbehinderung schutz nicht vor samstag arbeit oder sonntag bzw. feiertage oder co. !!!!!!!!!!!

Hier ist aber der punkt das es verpflichtene mehrarbeit ( auf ein Samstag ) da ja in der woche ( 5 tage 33 std / woche ) der programm volummen nicht erreicht würde

Daher haben dies auf ein Samstag gesetz und diese volummen zu erreichen , es hätte auch sonntag sein köönen !!!!!!!!!!!!

Er hatt ein 33 std / woche so nach vertrag ( er kann nicht daüfr ) und ich lese immer wieder das ab 40 std / woche das ganze als mehrarbeit gilt und dann kann mann der § 124 SGB IX einwenden !!!!!!!

daher meine frage nochmal ;
Kollege mit mehr als 50 % Schwerbehinderung arbeite 5 tage woche ( 6,6 Std/tag ) und hat eine 33 stunde woche vollzeit .

Es würde jetzt nach vereinbarung mit betriebsrat 6 Pflicht - Samstage eingeordnet ( 6,6 Std ) also mehrarbeit .

Muss er teilnehmen oder kann sich der kollege freistellen lassen von der mehrarbeit nach § 124 SGB IX ?

AW: Mehrarbeit Samstag

Verfasst: Samstag 25. Februar 2017, 13:32
von valentin
Hallo,

Mehrarbeit im Sinne des § 124 SGB IX ist lt. BAG nur die Arbeitszeit die über Werk-tägl. (Mo-Sa) von 8 Std. also 6 x 8 = 48 Std. Woche hinausgeht.

Was Du hier ansprichst, sind Überstunden/Mehrarbeit gem./lt. ArbV.

Hier könnte der Betroffene nur ggf via § 81 Abs. 4 SGB IX von dieser Zusatzarbeit (Stunden) befreit werden, wenn er den ArbV mit 33 Std. Woche ausschließlich aus Gründen der Behinderung so abgeschlossen hat. Dann müsste er notfalls ein Attest eines Arztes vorlegen aus dem hervorgeht, dass er aus Gründen der Behinderung nicht mehr als diese 33 Std./Woche leisten kann.

Doch dann könnte der AG die tägl. Arbeitszeit so gestallten, dass bei einer 6 Tage-Woche nur die 33 Std. erbracht werden müssten. Also letztlich auch keine Befreiung von der Samstagsarbeit.

Besser/ einfacher wäre es gewesen wenn man in der BV eine Regelung hereingebracht hätte, dass Schwerbehinderte hier auf Wunsch ausgenommen würden. Da wäre auch bei der Erstellung dieser BV/Regelung durch den BR, dass die SBV hier auf eine solche Regelung hingewirkt hätte.

AW: Mehrarbeit Samstag?

Verfasst: Samstag 25. Februar 2017, 15:01
von albin.göbel
gdls hat geschrieben:Ich lese immer wieder, dass ab 40 Std/Woche das als Mehrarbeit gilt
Das Bundessozialministerium ist da ganz anderer Ansicht. Abzustellen ist lt. BMAS auf Arbeitszeit pro Tag, nicht pro Woche.
gdls hat geschrieben:und dann kann man § 124 SGB IX einwenden
Kann man nicht, weil begrifflich ja keine Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX, sondern Überstunden laut Fachlexikon.

Viele Grüße
Albin Göbel

Re: Mehrarbeit Samstag

Verfasst: Freitag 27. Juli 2018, 08:05
von klastajoke
Hallo,

dann habe ich mit einer täglichen Arbeitszeit von 8,15 stunden von vornherein Mehrarbeit und könnte mit §124 SGB IX für diese 15 Minuten freistellen lassen, verstehe ich das richtig?

Bin Gleichgestellt.

Viele Grüsse

Re: Mehrarbeit Samstag

Verfasst: Freitag 27. Juli 2018, 15:34
von albarracin_01
Hallo,

das hier
§124 SGB IX für diese 15 Minuten freistellen
kannst Du theoretisch machen, aber es stellt sich dann die Frage, wie Du sonst auf Deine wöchentliche Sollarbeitszeit kommst, solange die 08:15 Stunden keine zusätzliche Arbeit beinhalten, sondern lediglich ein besonderes Arbeitszeitmodell für die Regelarbeitszeit (zB mit zusätzlichen freien Tagen) darstellen.