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Wiedereingliederung einer Gleichgestellten

Verfasst: Montag 20. Februar 2017, 20:33
von Clara
Der Arbeitgeber hat einen Wiedereingliederungsplan einer Gleichgestellten abgelehnt. Dieser Plan sah vor, zwar innerhalb desselben Unternehmensbereiches aber aus gesundheitlichen Gründen an einem anderen Arbeitsort die Wiedereingliederung zu beginnen. Ein Tag pro Woche oder wahlweise 2 Tage alle 14 Tage sollte eine Dienstreise an den alten Arbeitsort zur "Teambesprechung" durchgeführt werden. Die behandelnde Ärztin befürwortete aber nur eine Dienstreise (1 Tag) pro Monat. Das sieht der Arbeitgeber als für ihn nicht zumutbar an und verweigert mit dieser Begründung die Wiedereingliederung. Es läuft deFacto darauf hinaus, dass die Mitarbeiterin in 2 Monaten aus dem Krankengeldbezug ausscheidet und bei der Arbeitsagentur vorstellig werden muss. Kann man hier rechtlich argumentieren oder muss das so hingenommen werden?

AW: Wiedereingliederung einer Gleichgestellten

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 08:53
von matthias.günther
Hallo, wäre interessant zu wissen, warum genau das für den AG "unzumutbar" sein soll. Schließlich gibt es die ärztliche Empfehlung ja nicht ohne Grund.

AW: Wiedereingliederung einer Gleichgestellten

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 13:44
von Clara
An dem neuen Arbeitsort ist der Unternehmensbereich nicht vertreten. DerOrt ist etwa 400 km vom alten Arbeitsort entfernt. Der Arbeitgeber merkt an, das wäre dann ein selbstbestimmter Arbeitsort und stimmt dem nicht zu. Es wäre arbeitstechnisch nur bei 4 Präsenztagen daran zu denken, vom neuen Arbeitsort zuzarbeiten.

AW: Wiedereingliederung einer Gleichgestellten

Verfasst: Mittwoch 22. Februar 2017, 16:46
von matthias.günther
Hier sollte gem. § 84 Abs. 2 S. 4 SGB IX das Integrationsamt hinzugezogen werden. Zumal hier evtl. der AG auf Zeit spielt. Wenn es danach aussieht dass das Arbeitsverhältnis in Gefahr ist, muss der AG auch seiner Präventionsverpflichtung nach § 84 Abs. 1 SGB IX nachkommen. Bleibt er untätig, kann die SBV hier von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen.
Oder hat hier der AG nur Angst neue Wege zu gehen ("selbstbestimmter Arbeitsort")? Gerade für sbM könnte hier eine größere Flexibilität, soweit es die Arbeitsaufgabe hergibt, eine gute Lösung sein.

AW: Wiedereingliederung einer Gleichgestellten

Verfasst: Donnerstag 23. Februar 2017, 10:49
von Clara
Die ganze Problematik ist um Zuge des BEM erst zu Tage getreten. Der Arbeitgeber hat das BEM eingeleitet. Das BEM-Team stösst aber nun an seine Grenzen und der Arbeitgeber ist da nicht wirklich flexibel.

AW: Wiedereingliederung einer Gleichgestellten

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 17:58
von CVedder
Hallo,

das klingt überhaupt nicht nach einem BEM Prozess, der fair und sachorientiert verläuft. Allerdings droht jetzt tatsächlich die Gefahr der Aussteuerung und damit eine weitere wirtschaftliche Schwächung der Arbeitnehmerin. Sie selbst, sollte aber auch in sich gehen, ob nicht doch mehr als eine 1 Tagesdienstreise möglich wäre. Also dem AG versuchen etwas entgegen zu kommen, ohne natürlich die Genesung zu gefährden.

Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung und ist diese eingebunden? Liest man den neuen § 95 Absatz 2, Satz 3 hinsichtlich Verletzung der Unterrichtungs- und Anhörungsrecht der SBV und den möglichen arbeitsrechtlichen Sanktionen von bis zu 250.000,- €, dann könnte dem AG hier Ungemach drohen.


Grüße

Christian Vedder