Seite 1 von 1

War das eine Änderungskündigung?

Verfasst: Sonntag 19. Februar 2017, 13:56
von gerrimergi
Hallo liebes Forum,

bin 58 Jahre, Landschaftsgärtner, GdB 50, arbeite seit fast vierzig Jahren in einem großen Betrieb der Pharmabranche.
Seit 15 Jahren Teilzeit 50%.
Schon immer war ich per Betriebsvereinbarung (BV) und meine Tätigkeitsbeschreibung verpflichtet Winterdienst (WD) zu leisten
Der Verdienst durch den WD macht zwischen 10% bis 15% meines Jahresbruttos aus.
Drei Tage vor Beginn des WD urde mir mitgeteilt, dass diese Leistung ob sofort fremdvergeben wird - kein Ausgleich, keine Diskussion, sondern Direktionsrecht und unternehmerische Gründe werden angefühert. Auch die Informationspflicht aus der entsprechenden BV wurde vom AG völlig ignoriert.
Für mich eine mittlere Katastrophe (Verbindlichkeiten, Kindesunterhalt)!
Seit Anfang November 2016 kümmert sich der BR um die Sache, auch der Schwerbehinderten-Vertrauensmann ist informiert, aber der AG mauert auf ganzer Linie.
Laut Aussage des BR nach Beratung mit einem Rechtsanwalt der IG BCE ist der Anwalt der Meinung, es könne sich um eine "verdeckte Änderungskündigung" handeln. Hier käme in diesem Fall das Integrationsamt ins Spiel?

Bin für alle Meinungen, Ratschläge, Informationen etc. dankbar, es muss nämlich langsam etwas passieren.

Liebe Grüße

gerrimergi

AW: War das eine Änderungskündigung?

Verfasst: Sonntag 19. Februar 2017, 14:31
von valentin
Hallo,

ja der Anwalt hat recht!

Es dürfte sich um eine Änderungskündigung handeln. Das bedeutet der AG muss das IA hier einbinden.

Änderungskündigung bedeutet, der AG kündigt einen bestehenden Arbeitsvertrag und bietet einen geänderten Arbeitsvertrag an. Also eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen. Der AN kann diesen dann annehmen und/oder dagegen klagen.

Lehnt der AN diesen ab erfolgt die Beendigungskündigung und der AN ist ohne Job.

Kün­di­gung - Än­de­rungs­kün­di­gung https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arb ... igung.html

AW: War das eine Änderungskündigung?

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 17:39
von Ulrich.Römer
Hallo,
eine Änderungskündigung kann es aber nur sein, wenn entweder die Stellenbeschreibung Bestandteil des Arbeitsvertrages ist oder der WD im Arbeitsvertrag konkret benannt wurde.

AW: War das eine Änderungskündigung?

Verfasst: Montag 27. Februar 2017, 17:42
von CVedder
Hallo,

gibt es in der Betriebsvereinbarung Regelungen zu Ausschlussfristen? Für mich stellt sich u.a. die Frage, ob bei der Variante "Änderungskündigung" die Sache nicht bereits verfristet ist (läuft ja seit mindestens November 2016).

Grüße
Christian Vedder