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Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Samstag 11. Februar 2017, 21:17
von powerman01
Hallo an Alle,

bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin männlich, 39 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, Bundesbeamter und gleichgestellt mit GdB 40.
Meine wöchentliche Arbeitszeit beträgt durch Sozialgrund (Kinder) 40 Stunden anstatt der 41 Stunden.
Da meine Anfrage in einem behördeninternen Forum bisher ohne Antwort blieb, wollte ich hier nochmal eine Anfrage stellen, bevor ich unseren örtlichen Schwerbehindertenvertreter um einen Termin bitte.
Bei uns in der Dienststelle gibt es keine Gleitzeit, wir haben feste Arbeitszeiten und einen festen Dienstplan für das laufende Monat.

Wir haben folgende Schichten:

1. Schicht (Frühschicht)
Mo 8,75 Std.
Di 8,75 Std.
Mi 8,75 Std.
Do 8,75 Std.
Fr 6 Std
insgesamt 41 Wochenstunden

2. Schicht (Spätschicht)
Mo 8 Std.
Di 8 Std.
Mi 8 Std.
Do 8 Std.
Fr 9 Std
Sa 5 Std.
insgesamt 46 Wochenstunden

3. Schicht (Früh-/ Spätschicht)
Mo 8,75 Std.
Di 8,75 Std.
Mi 8,75 Std.
Do 8 Std.
Fr 9 Std
Sa 5 Std.
insgesamt 48,25 Wochenstunden

Jeder Kollegen (ausser den Teilzeitkräften und den Schichtbefreiten) muss pro Monat mindestens eine Spätschicht (Schicht 2 oder Schicht 3) arbeiten. Wenn es brennt (Krankheit, Urlaub) auch mal mehr und auch mal 2 Samstage.
So kommen unter Umständen in manchen Monaten auch mal 16 oder 17 Überstunden zusammen.
In einem "normalen" Monat habe ich immer zwischen 9 und 12 Überstunden.
Nun zu meiner Frage:
Gibt es irgendeine Möglichkeit zumindest die Samstage nicht mehr arbeiten zu müssen?
Bin wie oben bereits einmal geschrieben gleichgestellt und habe GdB 40.

Danke und Gruß

Powerman01

AW: Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 09:47
von valentin
Hallo,

der § 124 SGB IX besagt nur, keine Mehrarbeit! Er besagt nicht keine Samstagsarbeit also stets freies Wochenende!

Bedeutet der AG muss die Wochenarbeitszeit insgesamt so anpassen, dass keine Mehrarbeit erfolgt! Er muss nicht den Samstag freigeben.

Das SGB IX dient dazu Betroffenen Nachteilsausgleiche zu gewähren. Es dient nicht dazu Betroffenen Vorteile zu gewähren! Der stets freie Samstag/langes Wochenende wär aber eine Vorteilsgewährung.

AW: Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 11:18
von powerman01
Hallo valentin,

danke für die Antwort.
Also das mit der Mehrarbeit un den Überstunden ist gar nicht so einfach, zumindest wenn man von der Materie keine Ahnung hat! :)
Wenn ich jetzt die Befreiung von der Mehrarbeit nach § 124 SGB IX beantrage, dann darf/ muss ich pro Tag nur noch 8 Stunden arbeiten. Also 5 Tage x 8 Stunden, dass ich auf meine 40 Wochenstunden komme, wobei der fünfte Arbeitstag auch der Samstag sein könnte?
Richtig?!?
Was aber wenn an einem Samstag immer nur 5 Stunden gearbeitet wird?

Ich muss pro Woche 40 Stunden arbeiten (an 5 Tagen die sich auf Montag bis Samstag verteilen).
Wie seiht es dann mit den Überstunden aus?
Fallen die flach?

Hier mal ein Auszug aus der betreffenden Rahmenintegrationsvereinbarung:

1.11.7 Arbeitszeitregelungen
Allgemeines
1) Schwerbehinderte Menschen sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit bzw.
Überstunden freizustellen (§ 124 SGB IX). Aus der Ablehnung der Mehrarbeit
dürfen keine Nachteile entstehen. Mehrarbeit im Sinne dieser Vorgaben
ist für
1. Beamtinnen und Beamte der unter den Voraussetzungen des § 88 BBG
über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Dienst,
für Teilzeitbeschäftigte ist die individuell vereinbarte Wochenarbeitszeit
die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.

2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die unter den Voraussetzungen
des § 7 Abs. 7 TVöD über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von
Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich
festgesetzten Arbeitsstunden. Soweit durch eine Dienstvereinbarung
ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor oder eine tägliche Rahmenzeit
eingeführt wurde oder im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit
gelten die besonderen Regelungen des § 7 Abs. 8 TVöD. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, können nur auf Grund
arbeitsvertraglicher Regelungen oder mit ihrer Zustimmung zum Erbringen
von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet werden (§ 6 Abs. 5
TVöD); Mehrarbeit im Sinne des § 7 Abs. 6 TVöD sind dabei die Arbeitsstunden,
die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit
hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
geleistet werden.


Danke und Gruß

Powerman01

AW: Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 15:22
von valentin
Hallo,

das SGB IX besagt nicht, dass in einem solchen Fall der AG für den Betroffenen einen anderen Schichtplan erstellt. Also zB 5 x 7 Std. und 1 x 5 Std.

Also vergleichbar mit Teilzeitlern.

Weiter, hat der Dienstherr ggf Bedenken, dass aus gesundheitlichen Gründen der Beamte seine Dienst nicht mehr wahrnehmen kann, kann er die Prüfung der Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit angehen. Er muss es ggf sogar im Rahmen seiner Führsorgepflicht.

AW: Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Montag 13. Februar 2017, 18:39
von CVedder
Hallo Powerman01,

nur zur Klarstellung, auf Ihren letzten Beitrag:
Also 5 Tage x 8 Stunden, dass ich auf meine 40 Wochenstunden komme, wobei der fünfte Arbeitstag auch der Samstag sein könnte?
Mehrarbeit bezieht auf Werktage, also 6 Tage in der Woche (Mo bis Sa) möglich. Gesamtwochenarbeitszeit dabei 48 h.

Grüße
Christian Vedder

AW: Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2017, 09:20
von williniesky
Hallo Powerman01,
gehe doch mal in den § 81 Abs.4Nr.4 SGB IX. Eine individuelle Arbeitszeitlösung ist immer besser. Der § 124 SGB IX ist mir zu eng gefassst. Der GdB 40 sagt ja noch nichts über die Ursache und die Einschränkungen aus. Es kann ja sein, dass du eine zusammenhängende Ruhephase von 2 Tagen benötigst, um das Arbeitspensum in der Woche zu schaffen. ;)

Grüße
Williniesky

AW: Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2017, 09:42
von valentin
Hallo Williniesky,

bei einem GdB von 40 dürfte wohl keine Schwerbehinderung vorliegen, welche auf Grund der Behinderung 2 Ruhetage erforderlich macht!

AW: Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2017, 10:03
von albarracin_01
Hallo,

eine Eingrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf das vereinbarte Maß läßt sich bei medizinischer Notwendigkeit durchaus über den § 81 Abs. 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html" onclick="window.open(this.href);return false;
erreichen (Sorry, Williniesky, aber der Abs. 5 ist hier wesentlich einschlägiger und zielführender als Abs. 4)

@Valentin: Damit hier
bei einem GdB von 40 dürfte wohl keine Schwerbehinderung vorliegen, welche auf Grund der Behinderung 2 Ruhetage erforderlich macht!
liegst Du aber ganz schön falsch. Es gibt einige Funktionseinschränkungen, die bereits bei einem Einzel-GdB von deutlich unter 50 eine wirksame Begrenzung der Tages- und/oder Wochenarbeitszeit notwendig machen können - zB wegen notwendiger Erholungsphasen.
Dazu gehören zB (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- psychische Krankheiten
- Schmerzsyndrome
- Migräne
- Erkrankungen des Bewegungsapparates im Zusammenhang mit Zwangshaltungen.

AW: Weitere Infos zu Mehrarbeit bzw. Überstunden

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2017, 10:30
von Ulrich.Römer
Die Diskussion geht inzwischen ganz schön weit von Ausgangsfrage des Themenstarters weg, deshalb hier nochmal die klare Antwort:
Nein, Schwerbehinderung oder Gleichstellung schützt nicht vor Samstagsarbeit!

Wenn individuelle Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Samstagsarbeit entgegenstehen so ist das über § 81 Absatz 4 und 5 SGB IX bei entsprechender ärztlichen Bestätigung einzufordern. Evtl. finanzielle Einbußen (bei Reduzierung auf Teilzeit) werden dabei nicht ausgeglichen.