Diabetes Typ I im Kindergarten
Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 18:00
Hallo zusammen,
meine Tochter hat Diabetes Typ I und geht in den Kindergarten. Nun kann ich vom Kindergartenpersonal nicht verlangen dass Insulin gespritzt wird oder Blutzucker gemessen wird.
Nun habe ich im Internet folgendes gefunden:
Eltern können bei der zuständigen Integrationsbehörde (am Besten schriftlich) gem. §§ 53, 54 SGB XII die benötigten Leistungen der Integrationshilfe beantragen. Dies kann beispielsweise eine Begleitperson bzw. ein ambulanter Pflegedienst sein, der während der Schulzeiten vorbei schaut und dem Kind so einen Besuch der Regelschule ermöglicht.
Alternativ können Eltern gem. § 57 SGB XII auch ein persönliches soziales Budget beantragen, d.h. eine monatliche Geldleistung, mit welcher selbst eine Begleitperson beauftragt und bezahlt werden kann.
Die Schule kann dabei ggf. mittels einer Bestätigung unterstützen, dass die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen nicht geleistet werden können und daher eine Betreuungsperson als erforderlich gesehen wird.
Nun hat meine Frau beim Integrationsamt angerufen und dort wurde ihr gesagt, das uns das nicht zu steht.
Meine Frage ist jetzt, was stimmt nun? Steht uns dieser Dienst zu oder muss unser Kind sich durch die Diabetes-Diagnose ausgrenzen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
meine Tochter hat Diabetes Typ I und geht in den Kindergarten. Nun kann ich vom Kindergartenpersonal nicht verlangen dass Insulin gespritzt wird oder Blutzucker gemessen wird.
Nun habe ich im Internet folgendes gefunden:
Eltern können bei der zuständigen Integrationsbehörde (am Besten schriftlich) gem. §§ 53, 54 SGB XII die benötigten Leistungen der Integrationshilfe beantragen. Dies kann beispielsweise eine Begleitperson bzw. ein ambulanter Pflegedienst sein, der während der Schulzeiten vorbei schaut und dem Kind so einen Besuch der Regelschule ermöglicht.
Alternativ können Eltern gem. § 57 SGB XII auch ein persönliches soziales Budget beantragen, d.h. eine monatliche Geldleistung, mit welcher selbst eine Begleitperson beauftragt und bezahlt werden kann.
Die Schule kann dabei ggf. mittels einer Bestätigung unterstützen, dass die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen nicht geleistet werden können und daher eine Betreuungsperson als erforderlich gesehen wird.
Nun hat meine Frau beim Integrationsamt angerufen und dort wurde ihr gesagt, das uns das nicht zu steht.
Meine Frage ist jetzt, was stimmt nun? Steht uns dieser Dienst zu oder muss unser Kind sich durch die Diabetes-Diagnose ausgrenzen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan