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Verstoß gegen BEM-Vereinbarung durch Arbeitgeber?

Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2017, 12:38
von DeVerviers
Sachverhalt: in BEM 10/2016 wurde vereinbart, dass von den eigentlichen Tätigkeiten die Schwerpunke "A, B und C" als Arbeitsgebiete festgelegt werden. Zudem liegt meine GdB 60 vor. Nächster BEM-Termin ist für 10/2017 vorgesehen.

Im Januar 2017 kommt ein Geschäftsführer auf die Idee, es müsse "alles" erledigt werden. Dies, obwohl schon seit 2013 Aufgabengebiete individuell vom (empathischen) Teamleiter bestiimt wurden und auch später im wdh. BEM als "wie vereinbart" übernommen wurde.

Wie damit?umgehen? Kann ein Geschäftsführer so "locker" die BEM-Absprachen aus 10/16 unterwandern?

Gruss, JLG