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Vertrag

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2017, 12:04
von Jutta
Ich habe seit 1:1/2 Jahren einen Vertrag mit 15 Stunden in der Woche und 28 Urlaubstage , jetzt hat mich mein Chef mich in einer Schule gesteckt zum Putzen , Will meinen Vertrag kündigen , und mir einen Schulvertrag geben wo ich mich aber Verschlechtern würde . Statt 28 Tage Urlaub nur noch 21 Tage . Was kann ich da machen , muss ich das so hinnehmen ? Danke für eine Antwort .

AW: Vertrag

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2017, 12:42
von albarracin_01
Hallo,

sofern Ihr Betrieb mehr als 10 AN hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Gegen Ihren Willen kann Ihr AG einseitige Vertragsänderungen nur im Rahmen einer "Änderungskündigung" gem. § 2 KSchG versuchen durchzusetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Diese Kündigung können Sie gerichtlich überprüfen lassen.

Auch für eine Änderungskündigung benötigt der AG die Zustimmung des Integrationsamtes gem. § 85 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html" onclick="window.open(this.href);return false;
wenn Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind.

Sie dürfen sich auf gar keinen Fall auf "einvernehmliche" Vertragsänderungen - vor allem nicht ohne ausreichende Bedenkzeit - einlassen, weil der AG damit nahezu sämtliche Schutzgesetze umgehen kann.

AW: Vertrag

Verfasst: Dienstag 24. Januar 2017, 14:22
von valentin
Hallo,

also ich kann aus der Frage nicht erkennen, dass es hier um eine AN geht die unter das SGB IX fällt!

AW: Vertrag

Verfasst: Mittwoch 25. Januar 2017, 12:19
von Jutta
Was ist eine AN , der Betrieb hat 60 Arbeitskräfte , und ich habe 80 G

AW: Vertrag

Verfasst: Donnerstag 26. Januar 2017, 11:41
von matthias.günther
Was Valentin meinte, AN = Arbeitnehmer/-in.

80 G = GdB 80? Damit wäre Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis des SGB IX gegeben. -> siehe die Antwort von albarracin

Wichtig ist, evtl. ist der Arbeitsvertrag ja so gestaltet, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Änderung vornehmen durfte. Zum Direktionsrecht siehe https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html und zur Änderungskündigung https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html in unserem Fachlexikon.