Vertrag
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Ich habe seit 1:1/2 Jahren einen Vertrag mit 15 Stunden in der Woche und 28 Urlaubstage , jetzt hat mich mein Chef mich in einer Schule gesteckt zum Putzen , Will meinen Vertrag kündigen , und mir einen Schulvertrag geben wo ich mich aber Verschlechtern würde . Statt 28 Tage Urlaub nur noch 21 Tage . Was kann ich da machen , muss ich das so hinnehmen ? Danke für eine Antwort .
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Vertrag
Hallo,
sofern Ihr Betrieb mehr als 10 AN hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Gegen Ihren Willen kann Ihr AG einseitige Vertragsänderungen nur im Rahmen einer "Änderungskündigung" gem. § 2 KSchG versuchen durchzusetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Diese Kündigung können Sie gerichtlich überprüfen lassen.
Auch für eine Änderungskündigung benötigt der AG die Zustimmung des Integrationsamtes gem. § 85 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html" onclick="window.open(this.href);return false;
wenn Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind.
Sie dürfen sich auf gar keinen Fall auf "einvernehmliche" Vertragsänderungen - vor allem nicht ohne ausreichende Bedenkzeit - einlassen, weil der AG damit nahezu sämtliche Schutzgesetze umgehen kann.
sofern Ihr Betrieb mehr als 10 AN hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Gegen Ihren Willen kann Ihr AG einseitige Vertragsänderungen nur im Rahmen einer "Änderungskündigung" gem. § 2 KSchG versuchen durchzusetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Diese Kündigung können Sie gerichtlich überprüfen lassen.
Auch für eine Änderungskündigung benötigt der AG die Zustimmung des Integrationsamtes gem. § 85 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html" onclick="window.open(this.href);return false;
wenn Sie schwerbehindert oder gleichgestellt sind.
Sie dürfen sich auf gar keinen Fall auf "einvernehmliche" Vertragsänderungen - vor allem nicht ohne ausreichende Bedenkzeit - einlassen, weil der AG damit nahezu sämtliche Schutzgesetze umgehen kann.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Vertrag
Hallo,
also ich kann aus der Frage nicht erkennen, dass es hier um eine AN geht die unter das SGB IX fällt!
also ich kann aus der Frage nicht erkennen, dass es hier um eine AN geht die unter das SGB IX fällt!
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- Beiträge: 288
- Registriert: Mittwoch 2. Mai 2012, 14:41
AW: Vertrag
Was Valentin meinte, AN = Arbeitnehmer/-in.
80 G = GdB 80? Damit wäre Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis des SGB IX gegeben. -> siehe die Antwort von albarracin
Wichtig ist, evtl. ist der Arbeitsvertrag ja so gestaltet, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Änderung vornehmen durfte. Zum Direktionsrecht siehe https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html und zur Änderungskündigung https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html in unserem Fachlexikon.
80 G = GdB 80? Damit wäre Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis des SGB IX gegeben. -> siehe die Antwort von albarracin
Wichtig ist, evtl. ist der Arbeitsvertrag ja so gestaltet, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts die Änderung vornehmen durfte. Zum Direktionsrecht siehe https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html und zur Änderungskündigung https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... index.html in unserem Fachlexikon.