Betreuung schwerbehinderter Kinder
Verfasst: Donnerstag 19. Januar 2017, 21:40
Eine Mitarbeiterin in meinem Betrieb ist zur Betreuung ihrer zwei schwerbehinderten Kinder darauf angewiesen, in den Ferien der Behinderteneinrichtung Urlaub zu bekommen. Das betrifft besonders immer die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu bereit, möchte aber Argumente, um zu verhindern, dass Andere. z.B. eine alleinerziehende Mutter, daraus ebenfalls einen anspruch ableitet, in dieser Zeit immer frei zu bekommen. Gibt es vielleicht Gesetze o.ä., die dem Arbeitgeber die Urlaubsgewährung evtl. sogar vorschreiben. Ich hatte angemerkt. Dass eine ärztliche Bescheinigung, in der die Betreuung durch die Mutter als notwendig bezeichnet, doch ausreichen müsste. Wie wird das hier so gesehen.