Hallo,
ein schwerbehinderter Arbeitnehmer muss aufgrund seiner Schwerbehinderung, vorzeitig seinen Arbeitsplatz verlassen, um Zuhause die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen.
Ist das bezahlte Fehlzeit und wenn ja aufgrund welchen §?
Vielen Dank für eure Hilfe.
bezahlte Fehlzeit?
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: bezahlte Fehlzeit?
Hallo,
wenn es eine medizinische Notwendigkeit gab und die Hilfe nicht im Betrieb durchführbar war (zB weil es keine geeigneten Räumlichkeiten gab), und die Behandlung nicht außerhalb der geschuldeten Arbeitszeit stattfinden, könnte dies als untertägige Arbeitsunfähigkeit iSd § 3 EFZG gelten.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html" onclick="window.open(this.href);return false;
§ 3 EFZG schließt grundsätzlich auch notwendige ambulante Behandlung ein.
wenn es eine medizinische Notwendigkeit gab und die Hilfe nicht im Betrieb durchführbar war (zB weil es keine geeigneten Räumlichkeiten gab), und die Behandlung nicht außerhalb der geschuldeten Arbeitszeit stattfinden, könnte dies als untertägige Arbeitsunfähigkeit iSd § 3 EFZG gelten.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html" onclick="window.open(this.href);return false;
§ 3 EFZG schließt grundsätzlich auch notwendige ambulante Behandlung ein.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang