Seite 1 von 1

Wiedereingliederung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 13:46
von sunny12
Hallo, ich bekomme noch bis 31.1. Rente und möchte danach gerne wieder arbeiten gehen. Beim Betriebsarzt war alles gut , er möchte dennoch das ich mit einer Wiedereingliederung (6 Wochen) beginne und nicht von 0 auf 100 anfange. Jetzt möchte aber keiner die Wiedereingliederung bezahlen, weder die Krankenkasse , Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit , es fühlt sich keiner dafür verantwortlich. Was kann ich machen? Irgendwie muss ein doch der Einstieg ins Berufsleben ermöglicht werden. Die Zeit rennt mir davon . Ich habe GdB 80

AW: Wiedereingliederung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 14:25
von albarracin_01
Hallo,

eine Wiedereingliederung käme nur nach Arbeitsunfähigkeit in Frage. Deswegen findest sich auch kein Kostenträger.

Evtl. denkbar wäre eine Arbeitserprobung als Maßnahme zur beruflichen Reha.

Trotz allem müssen Sie, um Nachteile zu vermeiden, dem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft zum 01.02. im alten arbeitsvertraglichen Umfang wieder anbieten. Nimmt der AN ohne triftige Gründe die Arbeitskraft nicht an, befindet er sich im sog. "Annahmeverzug" nach § 615 BGB - d.h. er muß auch dann bezahlen, wenn er Ihre Arbeitskraft nicht annimmt.

Sollten Sie eine Schwerbehinderung/Gleichstellung haben, hätte sich auch schon längst eine Kontaktaufnahme zum örtlichen Integrationsamt bzw. Integrationsfachdienst angeboten.

AW: Wiedereingliederung

Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 14:35
von sunny12
Ich wurde ja gekündigt und habe ein Wiedereinstellungsanspruch und somit muss ich ja auch erstmal mein Arbeitsvertrag wieder unterzeichnen. Ich habe keine Ahnung ob der Vertrag vor der Wiedereingliederung unterzeichnet werden muss. Ich war auch beim BEM Gespräch aber es steht die Wiedereingliederung im Raum .