Wiedereingliederung

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sunny12

Wiedereingliederung

Beitrag von sunny12 »

Hallo, ich bekomme noch bis 31.1. Rente und möchte danach gerne wieder arbeiten gehen. Beim Betriebsarzt war alles gut , er möchte dennoch das ich mit einer Wiedereingliederung (6 Wochen) beginne und nicht von 0 auf 100 anfange. Jetzt möchte aber keiner die Wiedereingliederung bezahlen, weder die Krankenkasse , Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit , es fühlt sich keiner dafür verantwortlich. Was kann ich machen? Irgendwie muss ein doch der Einstieg ins Berufsleben ermöglicht werden. Die Zeit rennt mir davon . Ich habe GdB 80
albarracin_01
Beiträge: 572
Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43

AW: Wiedereingliederung

Beitrag von albarracin_01 »

Hallo,

eine Wiedereingliederung käme nur nach Arbeitsunfähigkeit in Frage. Deswegen findest sich auch kein Kostenträger.

Evtl. denkbar wäre eine Arbeitserprobung als Maßnahme zur beruflichen Reha.

Trotz allem müssen Sie, um Nachteile zu vermeiden, dem Arbeitgeber Ihre Arbeitskraft zum 01.02. im alten arbeitsvertraglichen Umfang wieder anbieten. Nimmt der AN ohne triftige Gründe die Arbeitskraft nicht an, befindet er sich im sog. "Annahmeverzug" nach § 615 BGB - d.h. er muß auch dann bezahlen, wenn er Ihre Arbeitskraft nicht annimmt.

Sollten Sie eine Schwerbehinderung/Gleichstellung haben, hätte sich auch schon längst eine Kontaktaufnahme zum örtlichen Integrationsamt bzw. Integrationsfachdienst angeboten.
&Tschüß
Wolfgang
sunny12

AW: Wiedereingliederung

Beitrag von sunny12 »

Ich wurde ja gekündigt und habe ein Wiedereinstellungsanspruch und somit muss ich ja auch erstmal mein Arbeitsvertrag wieder unterzeichnen. Ich habe keine Ahnung ob der Vertrag vor der Wiedereingliederung unterzeichnet werden muss. Ich war auch beim BEM Gespräch aber es steht die Wiedereingliederung im Raum .
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