Kündigung SB in der Probezeit - Beteiligung SchwBV.
Verfasst: Freitag 13. Januar 2017, 10:39
Hallo,
ich habe in der Personalratssitzung zufällig erfahren, dass eine schwerbehinderte Mitarbeiterin in der Probezeit (6 Monate) gekündigt werden soll.
Ich habe bereits mit der Mitarbeiterin gesprochen und schätze den Vorgang so ein, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
Ich weiß, dass der AG in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen kann und auch das IA nicht eingeschaltet werden muss.
Meine Frage:
Ist der Arbeitgeber zumindest verpflichtet, mich als Vertrauensperson über die geplante Kündigung in der Probezeit offiziell zu informieren. Welche Auswirkung hat ggf. eine "Nichtinformierung",
Welche Möglichkeiten gibt es evtl. für mich noch, meine schwerbehinderte Kollegin zu unterstützen. Ich werde selbstverständlich mit dem Arbeitgeber ein Gespräch suchen, um die Kündigung zu verhindern.
Nachdem ein schwerbehinderter Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit nur noch mit Zustimmung des IA gekündigt werden kann, sehe ich die Gefahr, dass eben dieser Umstand ggf. zu einer vorsorglichen Kündigung in der Probezeit führen kann, wenn der AG nicht sicher ist, ob die AN ihre Aufgaben zukünftig nicht ordnungsgemäß erledigen können.
Wer kann mir hier etwas helfen.
Danke und Gruß
ich habe in der Personalratssitzung zufällig erfahren, dass eine schwerbehinderte Mitarbeiterin in der Probezeit (6 Monate) gekündigt werden soll.
Ich habe bereits mit der Mitarbeiterin gesprochen und schätze den Vorgang so ein, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist.
Ich weiß, dass der AG in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen kann und auch das IA nicht eingeschaltet werden muss.
Meine Frage:
Ist der Arbeitgeber zumindest verpflichtet, mich als Vertrauensperson über die geplante Kündigung in der Probezeit offiziell zu informieren. Welche Auswirkung hat ggf. eine "Nichtinformierung",
Welche Möglichkeiten gibt es evtl. für mich noch, meine schwerbehinderte Kollegin zu unterstützen. Ich werde selbstverständlich mit dem Arbeitgeber ein Gespräch suchen, um die Kündigung zu verhindern.
Nachdem ein schwerbehinderter Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit nur noch mit Zustimmung des IA gekündigt werden kann, sehe ich die Gefahr, dass eben dieser Umstand ggf. zu einer vorsorglichen Kündigung in der Probezeit führen kann, wenn der AG nicht sicher ist, ob die AN ihre Aufgaben zukünftig nicht ordnungsgemäß erledigen können.
Wer kann mir hier etwas helfen.
Danke und Gruß