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Des jüngsten BAG-Urteils zu BEM

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 12:16
von mxy
Hallo zusammen,

Ich habe folgende Info erhalten zu BEM

"hier die mit Kommentaren versehene Fassung. Durch die sehr unglückliche Entscheidung des BAG ist die erzwingbare Beteiligungsmöglichkeit des BR leider ziemlich geschrumpft.
Allerdings können natürlich weiterhin auch freiwillig weitergehende Maßnahmen und BEM-Teams vereinbart werden. Wenn der Arbeitgeber dies nicht wünscht, sollte erwogen werden, ob überhaupt eine Betriebsvereinbarung zum Thema BEM abgeschlossen wird. Denn dann entfällt ein echter Mehrgewinn – dies gilt insbesondere für die BV im vorliegen geschrumpften Entwurf."

Stimmt das Überhaupt?

In dieser obengenannte Fall: Welche Möglichkeiten hat jetzt einen SBV und Gesamt SBV um einen BEM Betriebsvereinbarung zu erlangen, wenn selbst die Betriebsrat Position hierüber geschwächt wurde?

VG

AW: Des jüngsten BAG-Urteils zu BEM

Verfasst: Donnerstag 12. Januar 2017, 15:45
von mxy
Nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG vom 22. März 2016 (Az.1 ABR 14/14), obliegt alleine dem Arbeitgeber die Umsetzung der BEM Maßnahmen. Ein Mitbestimmungsrecht des BR besteht nicht!