Guten Morgen,
mit der Suche habe ich nichts Passendes gefunden:
Wenn eine Heilungsbewährung besteht, wird vor Ablauf der Heilungsbewährung eine Prüfung auf die Höhe des GdB durchgeführt.
Muss dies der Schwerbehinderte beantragen oder prüft die zuständige Stelle automatisch?
TIA
Elschwoabos
Ablauf Heilungsbewährung - Prüfung GdB automatisch?
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- Beiträge: 572
- Registriert: Dienstag 25. Juni 2013, 10:43
AW: Ablauf Heilungsbewährung - Prüfung GdB automatisch?
Hallo,
gem. Teil A Nr. 7b der Anlage zu § 2 VersmedV iVm. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html" onclick="window.open(this.href);return false;
kann die Versorgungsverwaltung die Verhältnisse rechtzeitig vor Ablauf der Heilungsbewährung überprüfen. Die Schweigepflichtsentbindung im Antrag gilt auch noch für diese Überprüfung, d.h., die Verwaltung kann die Ärzte erneut anschreiben.
Ob die Verwaltung überprüft bzw. neu festsetzt, entscheidet sie selbst. Ergibt die Überprüfung aus Sicht des Versorgungsamtes eine Neubewertung zu Lasten des Betroffenen, muß der Betroffene vor Erteilung eines Bescheides zwingend angehört werden gem. § 24 Abs. 1 SGB X.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__24.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Eine ohne Anhörung vorgenommene Abstufung ist rechtswidrig, der ohne Anhörung ergangene Bescheid muß aufgehoben werden - ein simpler Verfahrensgrundsatz, an den man gerade in Ba-Wü aber so manche Sachbearbeitung ab und zu erinnern muß.
Ein schwerbehinderter Mensch, der seine Krebserkrankung (um die es ja in aller Regel geht) halbwegs überstanden hat, wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er selbst eine Überprüfung beantragt, wenn das Amt sich nicht rührt.
gem. Teil A Nr. 7b der Anlage zu § 2 VersmedV iVm. § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__48.html" onclick="window.open(this.href);return false;
kann die Versorgungsverwaltung die Verhältnisse rechtzeitig vor Ablauf der Heilungsbewährung überprüfen. Die Schweigepflichtsentbindung im Antrag gilt auch noch für diese Überprüfung, d.h., die Verwaltung kann die Ärzte erneut anschreiben.
Ob die Verwaltung überprüft bzw. neu festsetzt, entscheidet sie selbst. Ergibt die Überprüfung aus Sicht des Versorgungsamtes eine Neubewertung zu Lasten des Betroffenen, muß der Betroffene vor Erteilung eines Bescheides zwingend angehört werden gem. § 24 Abs. 1 SGB X.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__24.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Eine ohne Anhörung vorgenommene Abstufung ist rechtswidrig, der ohne Anhörung ergangene Bescheid muß aufgehoben werden - ein simpler Verfahrensgrundsatz, an den man gerade in Ba-Wü aber so manche Sachbearbeitung ab und zu erinnern muß.
Ein schwerbehinderter Mensch, der seine Krebserkrankung (um die es ja in aller Regel geht) halbwegs überstanden hat, wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er selbst eine Überprüfung beantragt, wenn das Amt sich nicht rührt.
&Tschüß
Wolfgang
Wolfgang
AW: Ablauf Heilungsbewährung - Prüfung GdB automatisch?
Guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
elschwoabos
vielen Dank für die schnelle Antwort.
elschwoabos
AW: Ablauf Heilungsbewährung - Prüfung GdB automatisch?
Hallo,
ich kenne es so, dass das VA ca. 6 Monate vor Ablauf der Heilungsbewährung den/die Betroffenen anschreibt und darauf hinweist, dass man beabsichtigt wegen Auslauf der Heilungsbewährung den GdB absenken möchte.
Dann hat der/die Betroffene die Möglichkeit zu handeln. Gerade bei Heilungsbewährung wegen Krebs, kann man dann der Absenkung entgegenwirken, wenn man beim Arzt war und beklagt, dass man wegen der Erkrankung seelische/physische Probleme hat welche behandlungsbedürftig sind.
ich kenne es so, dass das VA ca. 6 Monate vor Ablauf der Heilungsbewährung den/die Betroffenen anschreibt und darauf hinweist, dass man beabsichtigt wegen Auslauf der Heilungsbewährung den GdB absenken möchte.
Dann hat der/die Betroffene die Möglichkeit zu handeln. Gerade bei Heilungsbewährung wegen Krebs, kann man dann der Absenkung entgegenwirken, wenn man beim Arzt war und beklagt, dass man wegen der Erkrankung seelische/physische Probleme hat welche behandlungsbedürftig sind.