Drucksache 711/16 (Beschluss)
Der Bundesrat hat in seiner 952.Sitzung am 16.12.2016 mit großer Mehrheit dem BTHG zugestimmt (12 von 16 Ländern). Vier Bundesländer haben sich enthalten (Berlin, Brandenburg, Thüringen sowie Schleswig-Holstein). Das komplette
Plenarprotokoll 952 soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
Den kompletten
Gesetzestext des BTHG
gibt es hier als PDF-Datei (= 107 Seiten).
• TEIL 3 SGB IX (2018) = Seite 47 bis 74
• TEIL 2 SGB IX (2017) = Seite 74 bis 76
INKRAFTSETZUNG TEILS ERST 2018:
Die Einfügung der
Zustimmungsfiktion soll erst 2018 in § 165 Satz 2 SGB IX erfolgen, demnach nicht bereits 2017 in § 82 SGB IX (ZfPR online spezial 12/2016, Seite 38/45). Die Umbenennung der Beauftragten des Arbeitgebers in
Inklusionsbeauftragte soll auch erst 2018 erfolgen u.a. in § 181 SGB IX (zuvor § 98). Die Umbenennung der Integrationsbetriebe in
Inklusionsbetriebe unter anderm in
Kapitel 11 soll gleichfalls erst 2018 erfolgen. Ebenso Änderung der §§ 237a/b SGB IX (zuvor § 155) sowie des § 238 SGB IX (zuvor § 156) jeweils erst am 01.01.2018. Einzelheiten siehe Dr.
Karpf, Behindertenrecht
br 2/2017, Seite 34/35).
Auch das bundesweite "
Budget für Arbeit" tritt erst 2018 in Kraft nach
§ 61 SGB IX 2018 (Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % mit individueller Anleitung und Beratung und Betreuung und gebündelt wie "aus einer Hand"), welches bereits vielfach in
neun Bundesländern modellhaft erprobt wird unter verschiedenen Bezeichnungen: "Film für Arbeitgeber" zu dem Budget (BfA) auf
budget-fuer-arbeit.lvr.de sowie
YouTube
Die "
Vermögensschongrenze" u.a. für die Bezieher von Eingliederungshilfe soll zum
01.04.2017 durch eine noch zu ändernde
Verordnung einheitlich auf mindestens 5.000 EUR angehoben werden nach einer "
Resolution" des Bundestages zum BTHG vom 01.12.2016. Näheres zur BR-Sitzung am 10.03.2017 (TOP74) auf
bundesrat.de
Die Etappen des Weges zu einem BTHG:
Chronologischer Ablauf siehe
DIP-Online
Viele Grüße
Albin Göbel