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Neuwahl GSBV nötig ?

Verfasst: Sonntag 11. Dezember 2016, 10:07
von torsten
Bis zum Dezember 2015 gab es in unserem Unternehmen zwei Standorte mit je einer SBV.Diese beiden SBV stellen auch die Vertrauensperson der GSBV und Stellvertreter. Im Dezember 2015 wurde an einem weiteren Standort unseres Unternehmens eine SBV neu gewählt,da es an diesem Standort bisher keine SBV gab.
Alle 3 Standorte sind mehr als 400 km von einander entfernt und jeweils eigenständig innerhalb des Unternehmens.

Meine erste Frage wäre: muss eine Neuwahl des GSBV durchgeführt werden ?

Meine zweite Frage ist: sollte keine Neuwahl des GSBV stattfinden,besitzt der jetzige GSBV ein Mandat für den neu hinzu gekommenen Standort ?

Danke und Gruß

AW: Neuwahl GSBV nötig ?

Verfasst: Montag 12. Dezember 2016, 09:21
von Ulrich.Römer
Hallo torsten,
erste Frage: Nein, Amtsperiode läuft weiter.
zweite Frage: Ja, genau wie beim Gesamt-BR auch.

AW: Neuwahl GSBV nötig ?

Verfasst: Montag 12. Dezember 2016, 20:37
von torsten
Hallo Ulrich,
Danke für die schnelle Antwort !
Ich hatte im November ein Seminar SBV-Grundlehrgang I mit einem Richter vom Berliner Sozialgericht. Dieser war
der Meinung das neu gewählt werden müßte........
Danke und Gruß
Torsten

AW: Neuwahl GSBV nötig ?

Verfasst: Dienstag 13. Dezember 2016, 07:43
von albarracin_01
Hallo,

da hat sich dieser Richter evtl. etwas außerhalb seiner Kompetenz bewegt, denn für derartige formale Fragen ist das Arbeitsgericht zuständig.

Und für eine vorgezogene Neuwahl aufgrund der Gründung einer weiteren SBV im Betrieb gibt es keine Rechtsgrundlage.