Seite 1 von 1

BTHG vom Bundestag beschlossen am 01.12.2016

Verfasst: Samstag 3. Dezember 2016, 20:30
von albin.göbel
Basisinformationen mit Ablauf und
mit weiteren Detailinfos zum BTHG


Der Bundestag hat am DO., 01.12.2016,
das BTHG in der Ausschussfassung A/S
vom 30.11.2016 beschlossen:

... die Beratung und Beschlüsse sind jetzt
auch nachzulesen im Plenarprotokoll des
Stenografischen Dienstes des Bundestags
zum BTHG, Seite 13 bis 34.

Alle in DIP dokumentierten Drucksachen
mit den Basis-Infos zum BTHG sowie zur
Debatte vom 01.12.2016 finden Sie unter
http://dipbt.bundestag.de

Alle Redebeiträge vom 01.12.2016 zu der
SBV-Stärkung können nachgehört werden
zum Beispiel auf YouTube:

Dietmar Bartsch
Karl Schiewerling
Uwe Schummer
Kerstin Tack
Gabriele Schmidt

Fahrplan Bundesrat:
06.12.2016 Ausschuss Fz*
07.12.2016 Ausschuss AIS
16.12.2016 Bundesrat Plenum

* Der Finanzausschuss des Bundesrats votiert im schriftlichen Umfrageverfahren bis 06.12.2016 gemäß § 43 GO BR.

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: BTHG vom Bundestag beschlossen am 01.12.2016

Verfasst: Mittwoch 7. Dezember 2016, 12:04
von arcus
Sind dadurch die Stellvertreter der Schwerbehindertenbeauftragten jetzt auch automatisch vertretungsberechtigt? Bisher wars ja so, dass einige Schwerbehindertenbeauftragte ihre Vertreter ganz bewusst nicht als Vertreter im Amt zugelassen haben.

AW: BTHG vom Bundestag beschlossen am 01.12.2016

Verfasst: Mittwoch 7. Dezember 2016, 13:03
von albarracin_01
Hallo,

an den Regularien des Einsatzes von Stellvertretern ändert sich nichts. Lediglich die Möglichkeiten der Heranziehung bzw. Betrauung mit festen Aufgaben wurden verbessert.
Nach wie vor liegt es an der SBV, ob und wie sie ihre Stellis heranzieht.

AW: BTHG: Neuregelung des Vertretungsfalles

Verfasst: Mittwoch 7. Dezember 2016, 18:30
von albin.göbel
arcus hat geschrieben:Sind dadurch die Stellvertreter der Schwerbehindertenbeauftragten automatisch vertretungsberechtigt?
Neuregelung des Vertretungsfalles
Bei der gesetzlichen Vertretung gewählter Vertrauenspersonen nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wird natürlich eine Veränderung eintreten, weil diese Norm ja klar verändert wurde im BTHG. Diese Gesetzesänderung hat aber nichts zu tun mit der Funktion von "Schwerbehindertenbeauftragte­n­­­": Diesen Begriff kennt das SGB IX nicht und diesen gibt's auch nicht im BTHG. Neu ist, dass die Beauftragten des Arbeitgebers künftig die Bezeichnung "Inklusionsbeauftragte" haben ab 2018 nach § 181 SGB IX n.F.

Näheres dazu in der heute erschienenen ausführlichen Übersicht von Prof. Düwell, jurisPR-ArbR 49/2016 Anm. 1, Nr. IV.2, zur "Neuregelung des Vertretungsfalles":

"Durch Streichung der einschränkenden Gründe soll auch eine Vertretung durch ein stellvertretendes Mitglied in den Fällen vorgeschrieben werden, in denen die Vertrauensperson befangen sein könnte. Damit wird eine Entscheidung des BAG aus 2013 korrigiert."

Viele Grüße
Albin Göbel

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats zum BTHG

Verfasst: Donnerstag 8. Dezember 2016, 18:30
von albin.göbel
Ausschüsse empfehlen Zustimmung
Drucksache 711/1/16 vom 08.12.2016
Der Bundesrat hat geschrieben:Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem vom Bundestag... verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.
Der Sozial- und Finanzausschuss haben dem Bundesrat Zustimmung empfohlen zum Bundesteilhabegesetz wie folgt:

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und der Finanzausschuss EMPFEHLEN dem Bundesrat, dem vom Bundestag am 01.12.2016 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.
www.bundesrat.de


Aktuelles zum BTHG kompakt unter
www.bundesrat.de


Viele Grüße
Albin Göbel