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Vorgesetzter lehnt BEM-Maßnahme ab

Verfasst: Dienstag 29. November 2016, 08:51
von bem16
Hallo,

ich habe folgenden Fall, der mich beschäftigt: Bei einer Mitarbeiterin mit einer anerkannten Schwerbehinderung wurde im BEM-Prozess als konkrete Maßnahme u.a. eine minimale Anpassung der Arbeitszeit (Wegfall von drei Nachmittagsdiensten/Monat) empfohlen, was durch eine Bescheinigung ihres Facharztes bestätigt wird. Der direkte Vorgesetzte stimmt nun dieser Maßnahme nicht zu. Er begründet dies damit, dass der Rest des Teams diese Dienste kompensieren müsse. Ich bin der Meinung, dass diese Kompensation durchaus möglich wäre.

Wie kann ich weiter vorgehen? In welchem Maße können Vorgesetzte generell empfohlene BEM-Maßnahmen verweigern? Die Mitarbeiterin wird nun noch von der Betriebsärztin begutachtet, um noch eine fachlich fundierte Stellungnahme zu bekommen. Ist es sinnvoll, den Fall auf der nächsthöheren Hierarchieebene vorzustellen?

Über Antworten freue ich mich!

AW: Vorgesetzter lehnt BEM-Maßnahme ab

Verfasst: Dienstag 29. November 2016, 11:41
von albarracin_01
Hallo,

ob ein Vorgesetzter die Umsetzung einer BEM-Maßnahme verweigern kann, hängt allein von den betrieblichen Gegebenheiten sowie der (evtl. vorhandenen) BEM-Vereinbarung ab.

Ich würde auch empfehlen, diese Angelegenheit erst auf innerbetrieblicher Ebene - wie zB den nächsthöheren Vorgesetzten - versuchen zu regeln.
Wenn das nicht geht, empfiehlt sich für die SBV der Hinweis auf § 84 Abs. 1 SGB IX. Dann kann evtl. das IA helfen, eine belastbare Vereinbarung zu erreichen.

Allerdings hat auch die betroffene ANin die Möglichkeit, unter Berufung auf § 81 Abs. 4 SGB IX diesen leidensgerechten Arbeitsplatz individualrechtlich einzuklagen. Bei dieser Klage wäre dann die bereits ausgesprochene Empfehlung aus dem BEM-Prozess ein sehr starkes Argument.