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TG-Herabstufung / Schwerbehinderung /PKV-Verlust

Verfasst: Montag 28. November 2016, 00:16
von mopar
Guten Tag,

die Situation stellt sich nach Offenlegung der Schwerbehinderung gegenüber dem Arbeitgeber am Arbeitsplatz durch erleichterte Tätigkeiten dar. Jedoch drängt man auf eine Tarifgruppenkürzung von 8 in 7, sodass dann aber die notwendige private Krankenversicherung verloren ginge, aufgrund des nicht mehr Erhalts des Jahresbruttoeinkommens(=Grundvorraussetzung für PKV). Es läuft über die PKV eine noch über Jahre andauernde ambulante Behandlung, chronisches Krankheitsbild, in der Freizeit. Firmenzugehörigkeit seit 18 Jahren. Tarifvertrag private Banken vorhanden. Über die gesetzl.Krankenversicherung könnte die ambulante Behandlung nicht getragen werden. Die Schwerbehindertenvertretung hält sich sehr defensiv.

Welche Rechte / Möglichkeiten hat man? MfG

AW: TG-Herabstufung / Schwerbehinderung /PKV-Verlust

Verfasst: Montag 28. November 2016, 08:11
von albarracin_01
Guten Tag,

der AG kann "drängen", wie er will, eine Herabgruppierung geht gegen den Willen des betroffenen AN nur im Rahmen einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Auch dafür braucht der AG die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes gem. § 85 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Sollte der AG der Meinung sein, daß der AN nicht mehr die für die Entgeltgruppe notwendige Leistung erbringt, hat er das zum Einen detailliert zu belegen, zum Anderen hat er dann automatisch von sich aus das Integrationsamt einzuschalten.

Was kann man sich denn bezüglich SBV als "defensives" Verhalten vorstellen ? Bei allen personellen Einzelmaßnahmen kommt ja auch automatisch die Mitbestimmung des BR/PR ins Spiel.

AW: TG-Herabstufung / Schwerbehinderung /PKV-Verlust

Verfasst: Dienstag 29. November 2016, 20:14
von mopar
man versucht mich aufgrund der jahresbeurteilung massiv schlechter zu beurteilen, als teils nachweislich es der fall ist. die sbv und betriebsrat vertreten die meinung, daß sie sich nicht in beurteilungen des mitarbeiters einmischen. nun habe ich jedoch als betroffene person angst, daß diese beurteilung/beurteilungen gegen mich gegenüber dem amt zur erzwingung der änderungskündung verwendet werden.