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Wer erfährt von angebotenem BEM?

Verfasst: Dienstag 15. November 2016, 08:53
von MiBe
Hallo an alle,

wer erfährt alles davon, wenn einem Mitarbeiter ein BEM angeboten wird? Betriebsrat ist klar, aber erhält der Vorgesetzte / Dienstgeber auch eine Meldung darüber?

Viele Grüße

AW: Wer erfährt von angebotenem BEM?

Verfasst: Dienstag 15. November 2016, 09:57
von albarracin_01
Hallo,

unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze gibt es hier für die Betriebspartner durchaus Handlungs- und Gestaltungsspielraum.
Letztendlich muß der Informationsfluss in der entsprechenden Dienst-/Betriebsvereinbarung geregelt werden.

AW: Wer erfährt von angebotenem BEM?

Verfasst: Dienstag 15. November 2016, 10:26
von MiBe
Wie ist das bei euch im Betrieb gehandhabt? Wir führen gerade das BEM ein und sind uns eben nicht sicher wie wir das künftig machen sollen.

AW: Wer erfährt von angebotenem BEM?

Verfasst: Dienstag 29. November 2016, 11:44
von albin.göbel
... Praxisfragen zum BEM können derzeit auch bei der DVfR eingereicht werden bis 13.12.2016 per Mail oder online unter
http://fma.reha-recht.de

Pressemitteilung:
reha-recht.de

Viele Grüße
Albin Göbel

AW: Wer erfährt von angebotenem BEM?

Verfasst: Donnerstag 1. Dezember 2016, 13:42
von Ulrich.Römer
... Praxisfragen werden aber gerne auch hier beantwortet ;)

Der direkte Vorgesetzte muss spätestens dann vom BEM erfahren, wenn eine Maßnahme für seinen Mitarbeiter umgesetzt werden soll. Die Maßnahme sollte jedoch aus praktischen Gründen immer mit Beteiligung des Vorgesetzten entwickelt werden. Deshalb ist eine frühzeitige Information auf jeden Fall wichtig.
Unabhängig davon sollte ein Vorgesetzter als Führungskraft eigentlich selbst merken, wenn einer seiner Mitarbeiter die 6 Wochen AU erreicht und damit zum BEM-Fall wird.