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BEM 42 Tage Frist

Verfasst: Montag 14. November 2016, 11:56
von sbv56123
Hallo,
leider habe ich im SBG IX nicht konkretes gefunden deshalb hier meine Frage:

Der Betreffende hatte in den letzten 12 Monate eine Reha/Kur und war 8 Tage erkrankt. Nun will der Arbeitgeber mit ihm ein BEM-Gespräch führen.
M.E. darf die Kur/Reha-Zeit nicht mit angerechnet werden. Wo finde ich diesbezügliche eine rechtssichere Aussage?
Vielen Dank im Voraus

AW: BEM 42 Tage Frist

Verfasst: Montag 14. November 2016, 13:56
von albin.göbel
M.E. darf die Kur/Reha-Zeit nicht mit angerechnet werden. Wo finde ich diesbezügliche eine rechtssichere Aussage?
Einfach oben im Suchfenster folgende
zwei Suchbegriffe eingeben: BEM Kur

So findet man eine Antwort auf diese
"häufig gestellte Frage" hier im Forum.

Viele Grüße
Albin Göbel