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Rente

Verfasst: Donnerstag 10. November 2016, 11:52
von sonny
Wenn ich als nicht behinderter 45 Jahre arbeite und 1961 geboren bin könnte ich durch das neue Gesetz von 2015 mit 64 und 6 Monate in rente gehen.
Ich habe 60 grad der Behinderung und könnte dann auch nur mit 64 und 6 Monate in Rente gehen beides ohne Abzüge.
Wenn ich 64 Jahre bin habe ich 45 bis 46 Jahre gearbeitet meine 60 grad der Behinderung habe ich seit 2012.
Warum habe ich keine vorteile ohne Abzüge früher in Rente gehen zu können.
danke euch für eine Rückantwort
Rainer

AW: Rente

Verfasst: Donnerstag 10. November 2016, 14:32
von matthias.günther
sind doch 2 Jahre früher im Vergleich zur Regelaltersrente für diesen Jahrgang (66 J 6 Mo.) - es soll ja ein Nachteilsausgleich sein, kein Vorteil...
Vielleicht wäre die neue Flexi-Rente ein Modell für den Renteneintritt, Informationen gibt´s bei der Deutschen Rentenversicherung, http://www.deutsche-rentenversicherung.de" onclick="window.open(this.href);return false;