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Aufhebungsvertrag...

Verfasst: Samstag 22. Januar 2011, 11:07
von ellen.petrelli1
Guten Tag,
mein Name ist Ellen Petrelli, geb. am 30.09.1954. Ich hatte im Jahr 1997 eine Ruptur eines Aneurysmas. Seit der OP habe ich immer wieder Schwindelanfälle, die meine Arbeit in einem grossen Hotel sehr negativ beeinflussen. Wenn ich über 5 Etagen die Marmortreppen wischen muss oder auch andere schwere Arbeiten verrichten muss, wird mir zwischendurch schwindelig und ich muss mich kurz ausruhen. Nun habe ich doch ziemlich Angst, dass ich mich ernsthaft verletzen könnte, ein paar Stürze habe ich schon hinter mir. Ich habe also meinem Arbeitgeber gebeten, mit mir einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen, aus gesundheitlichen Gründen. Das will er nicht. Ich könnte auch selbst kündigen, aber da wird mir 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld gezahlt, wegen der Sperrung.
Wie bringe ich meinem Arbeitgeber dazu, in diesen Vertrag einzuwilligen?
Vielen Dank für Ihre Anwort.
Mit freundlichem Gruss
Ellen Petrelli

Aufhebungsvertrag...

Verfasst: Mittwoch 2. Februar 2011, 12:54
von thomas.lambert
Guten Tag, Frau Petrelli,

Ihr Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Die Eigenkündigung hätte - wie Sie bereits erwähnt haben - bei der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit zur Folge.

Ich empfehle Ihnen, Kontakt zu Ihrem örtlichen Integrationsamt aufzunehmen, damit dieses Sie ggf. beraten und unterstützen kann. Ich weise allerdings darauf hin, dass es die primäre Aufgabe der Integrationsämter ist, Menschen mit Behinderung in Beschäftigung zu halten oder in den Arbeitsmarkt zu bringen. Sie finden Ihr örtliches Integrationsamt unter Rubrik "Kontakt"

Freundliche Grüße
Thomas Lambert
Guten Tag,
mein Name ist Ellen Petrelli, geb. am 30.09.1954. Ich hatte im Jahr 1997 eine Ruptur eines Aneurysmas. Seit der OP habe ich immer wieder Schwindelanfälle, die meine Arbeit in einem grossen Hotel sehr negativ beeinflussen. Wenn ich über 5 Etagen die Marmortreppen wischen muss oder auch andere schwere Arbeiten verrichten muss, wird mir zwischendurch schwindelig und ich muss mich kurz ausruhen. Nun habe ich doch ziemlich Angst, dass ich mich ernsthaft verletzen könnte, ein paar Stürze habe ich schon hinter mir. Ich habe also meinem Arbeitgeber gebeten, mit mir einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen, aus gesundheitlichen Gründen. Das will er nicht. Ich könnte auch selbst kündigen, aber da wird mir 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld gezahlt, wegen der Sperrung.
Wie bringe ich meinem Arbeitgeber dazu, in diesen Vertrag einzuwilligen?
Vielen Dank für Ihre Anwort.
Mit freundlichem Gruss
Ellen Petrelli

Aufhebungsvertrag...

Verfasst: Dienstag 31. Juli 2012, 13:14
von albin.göbel
ellen.petrelli hat geschrieben: Ich könnte auch selbst kündigen, aber da wird mir 3 Monate lang kein Arbeitslosengeld gezahlt, wegen der Sperrung...
Guten Tag Frau Petrelli,

es wäre unter Umständen ein kostspieliges Missverständnis anzunehmen, dass bei einem Aufhebungsvertrag - im Gegensatz zu einer Eigenkündigung - keine Sperrzeit in Betracht käme. In jedem Fall ist unbedingt zu empfehlen, fachkundigen juristischen Rat einzuholen, worauf Herr Lambert ja bereits ausdrücklich hingewiesen hat.

Die Arbeitsagentur bzw. die Sozialgerichte prüfen von Amts wegen sehr genau, welcher Sachverhalt gegeben ist und welche Rechtsfolgen sich hieraus ergeben. Sie orientieren sich hierbei nicht am Wortlaut von Vereinbarungen ("aus gesundheitlichen Gründen"), sondern an den tatsächlichen Umständen.

Dazu gehört bei einem schwerbehinderten Beschäftigten beispielsweise auch die Prüfung der Umsetzung auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz im Grand Hotel (§ 81 Abs. 4 SGB IX). Die sozialrechtlichen Auswirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung können die gleichen sein wie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag.

Tipps zu den teils erheblichen Rechtsnachteilen bei Arbeitsaufgabe durch Aufhebungsvertrag finden Sie auch im Fachlexikon ABC Behinderung & Beruf, Stichwort "Aufhebungsvertrag", hier auf dieser Website sowie unter
newbooks-services.de

Youtube-Videos:
Was ist bei Aufhebungsvertrag zu beachten?

Viele Grüße
Albin Göbel