§124 Wochenarbeitszeit
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 16:25
Hallo liebe Foren Gemeinde,
Da ich mit meinen Zeiten nicht mehr hinterher kam, meine Arzttermine + Physiothermine kaum mehr terminlich einhalten konnte, entschloss ich mich, "§124 SGb IX Wiederspruch der Mehrarbeit" auf den Tisch zu legen.
Die vorherigen Gespräche mit Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräten..... ziehen sich seit 1 1/2 jahren in die Länge...
Nachdem ich diesen §124 nun anwendete, wurde mir seitens der Schwerbehindertenvertretung mitgeteilt, diese Zeiten hätten sich jetzt geändert, die Schwerbehindertenvertretungen hätten aktuell verhandelt das wir 30 Minuten (zufällig die 2 x 15 Minuten Pause??) dazu rechnen müssten, also 8:30 Stunden für den §124.
Das wären dann bei 5 Tagen 42,5 Stunden (Dienstag-Samstag) 38,15 Stunden wenn der Montag ( mit 4:15 Std berechnet) dabei wäre.
Hier sollten wir aber auch an dem Montag 8:30 Stunden arbeiten, obwohl der Arbeitgeber uns nicht soviel Arbeit zur verfügung stellt. (Montags wirds schon mehr, weil Samstag ja meine Restarbeit liegen bleibt nach 8:30 Std)
Welche Stunden stimmen jetzt für den §124, 8:00 Stunden, werden die 30 Minuten dazu gerechnet auf 8:30 Stunden?
Gibt es bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung eine eigene Regelung mit den zusätzlichen 30 Minuten?
Wie verhalte ich mich an dem Tag (hier der Montag) wo ich laut Dienstplan nicht die 8:00 Stunden Dienst habe? Andere Kollegen beenden auch ihren Dienst wenn sie ihre Taschen leer haben, auch 2 Stunden vor Dienstplan.
Danke Euch Efjot
Da ich mit meinen Zeiten nicht mehr hinterher kam, meine Arzttermine + Physiothermine kaum mehr terminlich einhalten konnte, entschloss ich mich, "§124 SGb IX Wiederspruch der Mehrarbeit" auf den Tisch zu legen.
Die vorherigen Gespräche mit Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräten..... ziehen sich seit 1 1/2 jahren in die Länge...
Nachdem ich diesen §124 nun anwendete, wurde mir seitens der Schwerbehindertenvertretung mitgeteilt, diese Zeiten hätten sich jetzt geändert, die Schwerbehindertenvertretungen hätten aktuell verhandelt das wir 30 Minuten (zufällig die 2 x 15 Minuten Pause??) dazu rechnen müssten, also 8:30 Stunden für den §124.
Das wären dann bei 5 Tagen 42,5 Stunden (Dienstag-Samstag) 38,15 Stunden wenn der Montag ( mit 4:15 Std berechnet) dabei wäre.
Hier sollten wir aber auch an dem Montag 8:30 Stunden arbeiten, obwohl der Arbeitgeber uns nicht soviel Arbeit zur verfügung stellt. (Montags wirds schon mehr, weil Samstag ja meine Restarbeit liegen bleibt nach 8:30 Std)
Welche Stunden stimmen jetzt für den §124, 8:00 Stunden, werden die 30 Minuten dazu gerechnet auf 8:30 Stunden?
Gibt es bei der Gesamtschwerbehindertenvertretung eine eigene Regelung mit den zusätzlichen 30 Minuten?
Wie verhalte ich mich an dem Tag (hier der Montag) wo ich laut Dienstplan nicht die 8:00 Stunden Dienst habe? Andere Kollegen beenden auch ihren Dienst wenn sie ihre Taschen leer haben, auch 2 Stunden vor Dienstplan.
Danke Euch Efjot